Sonntag, 5. Februar 2012

Tarifrecht
Eingruppierung von Organisatoren
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Autor: z3B24x
z3B24x
Geschrieben am:
Donnerstag den 26.08.2010

z3B24x

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich könnte mal ein bißchen Hilfe in eigener Sache gebrauchen. Wenn es um die Eingruppierung von denen geht, die sonst selber die Eingruppierung vornehmen, wird das ganze plötzlich zum Problem. Wenn man den Vorgesetzten belegen will, wie die eigenen Tätigkeiten zu bewerten sind, wird es mit einem Mal schwierig - und das, wo sonst die Kompetenz auf diesem Fachgebiet in 20 Jahren nie in Frage gestellt war. Eigentlich ist hier das neue KGSt-Gutachten Stellenplan-Stellenbewertung ein guter Beleg (GK 5 - A 11), aber auch das wird nicht als ausreichend angesehen. Wer kann helfen, z. B. mit Urteilen zur Eingruppierung von Organisationssachbearbeitern oder anderen nützlichen Infos?