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		<title>Rehmnetz RSS Finanzen</title>
		<link>http://</link>
		<description>Aktuelle Meldungen von Rehmnetz</description>
		<language>de-de</language>
		<copyright></copyright>
		<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 07:52:16 +0100</pubDate>
		<item>
			<title>Unterschwellige Vergaben: Deutschlands Klage gegen die EU-Kommission vor Europäischem Gericht</title>
			<description>
				<![CDATA[
<p>Deutschland hatte gegen die Mitteilung Klage erhoben, da sie in den Regelungen der Mitteilung wesentliche Verpflichtungen f&uuml;r die &ouml;ffentlichen Auftraggeber als gesetzt sah, die weit &uuml;ber die normalen, im Gemeinschaftsrecht vorgegebenen Pflichten hinausgehen. Die Klage ist dar&uuml;ber hinaus von besonderer politischer Bedeutung, da sie sich gegen die mittlerweile g&auml;ngige Praxis der EU-Kommission wendet, Regelungen in sog. Mitteilungen zu verankern, zu denen das Europ&auml;ische Parlament kein Mitspracherecht hat, da sie keine Gesetze im eigentlichen Sinne darstellen<a href="redsys://redsys.de/linkman.php?gruppe=3&amp;content_id=4094&amp;subject_id=457">.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>VKU Newsletter vom 15.05.2009</em></p>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Vergabe/Vergaberechtunterseiten/Unterschwellige-Vergaben-Deutschlands-Klage-gegen-die-EU-Kommission-vor-Europaeischem-Gericht-599.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Der Leistungsträger ist ausschlaggebend </title>
			<description>
				<![CDATA[
<p><span style="color: #000000;"><strong>Gegenstand der Entscheidung</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>&nbsp;</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">In seiner Entscheidung hatte der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gem&auml;&szlig; Art. 234 EG (nunmehr: Art. 267 AEUV) &uuml;ber Vorlagefragen des OLG M&uuml;nchen zu befinden. Das OLG M&uuml;nchen hatte dem EuGH mit Beschluss vom 2. Juli 2009 (Az.: Verg 5/09) folgende Fragen vorgelegt:</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&ldquo;1. Ist ein Vertrag &uuml;ber Dienstleistungen (hier: Rettungsdienstleistungen), nach dessen Inhalt eine unmittelbare Entgeltzahlung des &ouml;ffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt [&hellip;] allein aus diesem Grund als Dienstleistungskonzession [&hellip;] &ndash; in Abgrenzung zum Dienstleistungsauftrag [&hellip;] &ndash; anzusehen?&rdquo;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">2. Falls die erste Vorlagefrage mit nein zu beantworten ist, liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn das mit der &ouml;ffentlichen Dienstleistung verbundene Betriebsrisiko eingeschr&auml;nkt ist [&hellip;], der Auftragnehmer aber dieses eingeschr&auml;nkte Risiko vollst&auml;ndig &uuml;bernimmt?&rdquo;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Vertr&auml;ge &uuml;ber die Versorgung der Bev&ouml;lkerung mit Rettungsdienstleistungen werden in Bayern zwischen Leistungserbringer und &ouml;ffentlichem Auftraggeber im Konzessionsmodell geschlossen. Die Leistungserbringer vereinbaren die H&ouml;he der f&uuml;r die Rettungsdienstleistungen vorgesehenen Benutzungsentgelte mit den Tr&auml;gern der Sozialversicherung. Die Benutzungsentgelte werden vorab anhand der nach betriebswirtschaftlichen Grunds&auml;tzen ansatzf&auml;higen Kosten berechnet. Ihr Entgelt erhalten die Leistungserbringer von einer Zentralen Abrechnungsstelle, deren Leistungen sie sich zwingend bedienen m&uuml;ssen. Die Verg&uuml;tung erfolgt dabei unabh&auml;ngig von den tats&auml;chlich gefahrenen Eins&auml;tzen in Form von im Voraus berechneten w&ouml;chentlichen oder monatlichen Abschlagszahlungen auf ein vorher errechnetes Gesamtentgelt pro Jahr. Sofern sich am Jahresende eine Unterdeckung herausstellt, wird diese Gegenstand der darauf folgenden Entgeltvereinbarung.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">In dem vom OLG M&uuml;nchen zu entscheidenden Fall hatte der Zweckverband Passau Rettungsdienstleistungen im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz vergeben, ohne ein f&ouml;rmliches europaweites Vergabeverfahren durchzuf&uuml;hren. Ein privater Anbieter von Rettungsdienstleistungen stellte bei der Vergabekammer einen Nachpr&uuml;fungsantrag, den diese als unzul&auml;ssig verwarf, weil es sich insoweit um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handele. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde nahm der Vergabesenat des OLG M&uuml;nchen zum Anlass, dem EuGH die entscheidenden Fragen vorzulegen.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Auffassung des OLG M&uuml;nchen</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Das OLG M&uuml;nchen hatte in seinem Vorlagebeschluss inhaltlich zu einem &ouml;ffentlichen Dienstleistungsauftrag tendiert. Darin war es zum einen der &Uuml;berzeugung, dass das Fehlen einer unmittelbaren Verg&uuml;tung durch den Auftraggeber der Annahme eines Dienstleistungsauftrags grunds&auml;tzlich nicht entgegensteht (der Senat verweist insoweit auch auf das Urteil des EuGH vom 18.07.2010, Rs. C-382/05). Zudem liege die Besonderheit vor, dass das Benutzungsentgelt zwar mit den Sozialversicherungstr&auml;gern ausgehandelt werde, diese aber ihrerseits &ouml;ffentliche Auftraggeber sind. Zum anderen h&auml;tten die Leistungserbringer kein echtes wirtschaftliches Risiko zu tragen, weil f&uuml;r den vertraglich festgelegten Leistungsbereich Exklusivit&auml;t zugesichert sei.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Inhalt der Entscheidung</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Ausgangspunkt ist f&uuml;r den Gerichtshof der Vergleich der Definitionen des &ouml;ffentlichen Dienstleistungsauftrags und der Dienstleistungskonzession. Der Dienstleistungsauftrag umfasst eine Gegenleistung, die &ndash; auch wenn sie nicht die einzige Gegenleistung darstellt &ndash; vom &ouml;ffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2005, Rs. C-458/03, &ldquo;Parking Brixen&rdquo;). Im Falle einer Dienstleistungskonzession besteht die Gegenleistung f&uuml;r die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung dieser Dienstleistung, sei es ohne oder zuz&uuml;glich der Zahlung eines Preises (vgl. EuGH, Urteil vom 10.09.2009, Rs. C-206/08, &ldquo;Eurawasser&rdquo;). Im Hinblick auf die Form der Verg&uuml;tung im Konzessionsmodell stellt der EuGH fest, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des &ouml;ffentlichen Auftraggebers (Leistungstr&auml;ger) an den Auftragnehmer (Leistungserbringer) nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erh&auml;lt, Entgelte von Dritten zu erheben. Dabei sei es unerheblich, dass die H&ouml;he der Benutzungsentgelte mit den Sozialversicherungstr&auml;gern festgelegt wird, die ihrerseits &ouml;ffentliche Auftraggeber sind. Entscheidend sei, dass die Entgelte von Personen stammen, die von dem &ouml;ffentlicher Auftraggeber verschieden sind.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die Art der Verg&uuml;tung h&auml;lt der EuGH jedoch nur f&uuml;r ein notwendiges Kriterium zur Einordnung als Dienstleistungskonzession. Hinreichendes Kriterium sei, dass der Konzession&auml;r bei einer Dienstleistungskonzession das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistung &uuml;bernehmen m&uuml;sse. Im Folgenden begr&uuml;ndet der Gerichtshof das Vorliegen eines Betriebsrisikos f&uuml;r die Leistungserbringer pr&auml;ziser, als der Generalanwalt dies in seinen Schlussantr&auml;gen vom 9. September 2010 getan hatte.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Der EuGH stellt zun&auml;chst fest, dass die nach dem Konzessionsmodell ausgew&auml;hlten Leistungserbringer einem nur eingeschr&auml;nkten Betriebsrisiko ausgesetzt sind, weil regelm&auml;&szlig;ige Abschlagszahlungen geleistet werden und in dem beauftragten Bereich kein echter Wettbewerb stattfindet. F&uuml;r die Einordnung als Dienstleistungskonzession sei jedoch entscheidend, dass der Auftraggeber das volle von ihm getragene Risiko oder zumindest einen wesentlichen Teil davon auf den Konzession&auml;r &uuml;bertr&auml;gt. Da im Rahmen des Konzessionsmodells das Betriebsrisiko vollst&auml;ndig auf den Konzession&auml;r &uuml;bergeht, gen&uuml;ge das hierin liegende &ldquo;erheblich eingeschr&auml;nkte&rdquo; Betriebsrisiko f&uuml;r die Annahme einer Dienstleistungskonzession. Der EuGH f&uuml;hrt insoweit w&ouml;rtlich aus:</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&ldquo;Es ist n&auml;mlich &uuml;blich, dass f&uuml;r bestimmte T&auml;tigkeitsbereiche, insbesondere Bereiche, die wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende die &ouml;ffentliche Daseinsvorsorge betreffen, Regelungen gelten, die eine Begrenzung der wirtschaftlichen Risiken bewirken k&ouml;nnen. [&hellip;] In diesen Bereichen haben die &ouml;ffentlichen Auftraggeber keinen Einfluss auf die &ouml;ffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Dienstleistung und damit auf die Gr&ouml;&szlig;e des zu &uuml;bertragenden Risikos und au&szlig;erdem w&auml;re es nicht sachgerecht, von einer Beh&ouml;rde, die eine Konzession vergibt, zu verlangen, dass sie f&uuml;r einen sch&auml;rferen Wettbewerb und ein h&ouml;heres wirtschaftliches Risiko sorgt, als sie in dem betreffenden Bereich aufgrund der f&uuml;r ihn geltenden Regelung existieren.&rdquo;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Das f&uuml;r die Leistungserbringer bestehende wirtschaftliche Risiko besteht f&uuml;r den EuGH insbesondere darin, dass die Sozialversicherungstr&auml;ger in den Verhandlungen mit den Leistungserbringern auf niedrige Benutzungsentgelte hinwirken m&uuml;ssen, so dass die Gefahr besteht, dass diese Entgelte nicht die gesamten Betriebsausgaben decken. Au&szlig;erdem beinhalte auch die M&ouml;glichkeit, einen entstehenden Verlust zum Gegenstand der n&auml;chsten Verhandlungen zu machen, keine Garantie f&uuml;r einen vollst&auml;ndigen Ausgleich, weil die Sozialversicherungstr&auml;ger hierzu nicht verpflichtet seien.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Wettbewerbliches Verfahren erforderlich</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>&nbsp;</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Auch die Vergabe einer Dienstleistungskonzession erfolgt jedoch nicht losgel&ouml;st von europa- und vergaberechtlichen Bindungen. Dies gilt zumindest dann, wenn an dem betreffenden Vertrag ein grenz&uuml;berschreitendes Interesse besteht. Der EuGH verlangt insoweit, dass die Grundregeln des Vertrags &uuml;ber die Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union (AEUV) im Allgemeinen, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 AEUV und 56 AEUV) und das Verbot der Diskriminierung aus Gr&uuml;nden der Staatsangeh&ouml;rigkeit im Besonderen zu beachten sind und dass die Nachpr&uuml;fung erm&ouml;glicht wird, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgef&uuml;hrt wurden. <strong>Daraus folgt, dass &ndash; wenngleich eine f&ouml;rmliche Ausschreibung nicht notwendig ist &ndash; auch die Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Konzessionsmodell in der Regel im Wege eines wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Verfahrens erfolgen sollte</strong>.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Fazit und Praxishinweise</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die Entscheidung des EuGH stellt klar, dass in den Bundesl&auml;ndern, in denen das Konzessionsmodell gesetzlich vorgesehen ist (Baden-W&uuml;rttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz) die Beauftragung von Rettungsdienstleistungen nicht dem europ&auml;ischen Vergaberecht unterf&auml;llt. Da jedoch auch hier die Grundregeln des AEUV zu beachten sind, sollte bei der Beauftragung einer Dienstleistungskonzession wenigstens ein wettbewerbliches Verfahren durchgef&uuml;hrt werden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Ganz gleich, ob die betroffenen Leistungstr&auml;ger (Landkreise, kreisfreie St&auml;dte) dem Submissionsmodell oder dem Konzessionsmodell unterliegen, erscheint derzeit eine &ldquo;Flucht in die Kommunalisierung&rdquo; nicht angeraten. Beispielsweise zeigen Untersuchungen in Niedersachsen, dass die Leistungserbringung in kommunaler Regie deutlich teurer kommt als die Beauftragung von Hilfsorganisationen. Eine Kommunalisierung d&uuml;rfte daher nur ausnahmsweise sinnvoll sein. Um Kosten zu sparen und eine unn&ouml;tige Aufbl&auml;hung der Verwaltung zu vermeiden, sollte regelm&auml;&szlig;ig eine &ldquo;intelligente Ausschreibung&rdquo; durchgef&uuml;hrt werden. Abzuwarten bleibt auch die weitere Rechtsentwicklung auf europ&auml;ischer Ebene. Die Europ&auml;ische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 27. Oktober 2010 (Single-Market-Act, KOM(2010) 608) erkl&auml;rt, dass sie 2011 eine Gesetzesinitiative zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen auf den Weg bringen wird.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000; font-family: Calibri;">Quelle: </span><a href="http://www.vergabeblog.de/"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small; color: #0000ff; font-family: Calibri;">www.vergabeblog.de</span></span></a></p>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Vergabe/Vergaberechtunterseiten/Vergabe-von-Rettungsdienstleistungen-Der-Leistungstraeger-ist-ausschlaggebend--4408.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Das Nachreichen fehlender Preisangaben ist auch nach neuer VOL/A nicht grundsätzlich möglich </title>
			<description>
				<![CDATA[
<p><span style="color: #000000;"><strong>Grunds&auml;tzliche Nachforderungsm&ouml;glichkeit nach der VOL/A 2009</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>&nbsp;</strong></span></p>
<p>Wie bereits im Vergabeblog diskutiert<span style="color: #000000;">, ist eine Nachforderung fehlender Nachweise und Erkl&auml;rungen durch die &ouml;ffentliche Hand nunmehr nach Ma&szlig;gabe der Vorschriften in &sect; 19 EG Abs. 2 VOL/A m&ouml;glich. W&auml;hrend die VOB/A hierbei sogar eine Nachforderungspflicht der &ouml;ffentlichen Hand vorsieht (vgl. &sect; 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A), steht die Entscheidung zur Nachforderung im Bereich der Dienst-und Lieferauftr&auml;ge im Ermessen des &ouml;ffentlichen Auftraggebers.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Eine wesentliche Einschr&auml;nkung zur Nachforderungsm&ouml;glichkeit findet sich jedoch in &sect; 19 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A. Danach gilt die Nachforderungsm&ouml;glichkeit nicht</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&bdquo;f&uuml;r Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht ver&auml;ndern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeintr&auml;chtigen.&ldquo;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>VK Nordbayern: Fehlende Preisangabe f&uuml;hrt zu zwingendem Angebotsausschluss </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die VK Nordbayern hat in ihrem Beschluss vom 03.02.2011 das Fehlen einer wesentlichen Preisangabe angenommen. Konkret ging es einen Teilwartungsvertrag, den der Bieter entgegen der Forderung des &ouml;ffentlichen Auftraggebers nicht mit dem Angebot eingereicht hatte. In diesen Teilwartungsvertrag waren u.a. auch Preise f&uuml;r die verschiedenen Wartungsaufgaben anzugeben, die mangels Vertrag (nat&uuml;rlich) auch fehlten. F&uuml;r eine Wesentlichkeit dieser fehlenden Preisangaben stellte die Vergabekammer nicht auf deren Einfluss auf den Gesamtpreis oder das Wertungsergebnis ab. Vielmehr reichte nach ihrer Auffassung der Umstand, dass die ausschreibende Stelle in den Vergabeunterlagen selbst zum Ausdruck gebracht habe, dass diese Preisangaben f&uuml;r sie wesentlich seien.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Fehlen wesentliche Preisangaben, muss der &ouml;ffentliche Auftraggeber das Angebot des betroffenen Bieters ausschlie&szlig;en, selbst wenn dieser Mangel erst im Zuge der Pr&uuml;fung durch die Vergabekammer zu Tage tritt. Denn, so die VK Nordbayern, die Vollst&auml;ndigkeitspr&uuml;fung nach &sect; 19 EG Abs. 1 VOL/A liegt nicht im Ermessen des Auftraggebers; er ist zu ihrer Durchf&uuml;hrung verpflichtet.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>VK Hessen: anderer L&ouml;sungsweg mit gleichem Ergebnis </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">In einem vergleichbaren Fall kam die VK Hessen in ihrem Beschluss vom 10.12.2010 (Az: 69d VgK &ndash; 38/2010) &uuml;ber einen anderen L&ouml;sungsweg ebenfalls zum zwingenden Angebotsausschluss. Grundlage dieser Entscheidung war ein Angebot f&uuml;r einen Bauauftrag, in welchem eine ganze Leistungsverzeichnisposition fehlte. Die VK Hessen entschied, dass in diesem Mangel weder eine fehlende Preisangabe noch ein fehlender Nachweis zu sehen w&auml;re, sondern eine unzul&auml;ssige Ab&auml;nderung der Vergabeunterlagen. Mit der fehlenden Leistungsverzeichnisposition hat der Bieter eine andere Leistung angeboten, als der Auftraggeber mit seinen Vergabeunterlagen ausgeschrieben hatte. Aus diesem Grund war das Angebot gem&auml;&szlig; &sect; 16 Abs. 1 Nr.1 lit. b) iVm &sect; 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A (entspricht &sect; 19 Abs. 3 lit. d) EG VOL/A) zwingend von der weiteren Wertung auszuschlie&szlig;en.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Vielleicht w&auml;re dieser L&ouml;sungsansatz auch in dem der Entscheidung der VK Nordbayern zu Grunde liegenden Fall passender gewesen. Auch dort fehlte nicht nur eine einzelne Preisangabe, sondern mit dem gesamten Teilwartungsvertrag ein nicht unwesentlicher Teil des ausgeschriebenen Auftrages. Im Fehlen des Vertrages lag auch der wesentliche Mangel des Angebots und nicht etwa darin, dass mit dem Vertrag (zwangsl&auml;ufig) auch die darin anzugebenden Preise fehlten.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Fazit:</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Auch wenn die VOL/A 2009 nunmehr grunds&auml;tzlich eine Nachforderungsm&ouml;glichkeit f&uuml;r fehlende Nachweise und Erkl&auml;rungen vorsieht, ist dies f&uuml;r die Bieter noch kein Grund zur &uuml;berm&auml;&szlig;igen Entspannung. Neben der Tatsache, dass im Rahmen der VOL/A die Nachforderung ohnehin im Ermessen des Auftraggebers steht, kann bei einem unvollst&auml;ndigen Angebot auch leicht eine Konstellation gegeben sein, in der die Voraussetzungen f&uuml;r eine Nachforderungsm&ouml;glichkeit gar nicht erst vorliegen. Wie gezeigt, w&auml;re dies zum Beispiel der Fall, wenn mit einem fehlenden Dokument auch darin abgefragte Preisangaben nicht gemacht wurden oder aber die Unvollst&auml;ndigkeit zu einer unzul&auml;ssigen Abweichung des Angebots von den Vergabeunterlagen f&uuml;hrt.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Quelle: </span><a href="http://www.vergabeblog.de"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #800080;">www.vergabeblog.de</span></span></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;">Kompaktes Wissen zur VOL/A:</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;">Rudolf Ley<br /><strong>Die neue VOL/A</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Ein Schnelleinstieg in die Vergabe- und Vertragsordnung f&uuml;r Leistungen Teil A</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&euro; 34,95</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><a href="http://www.rehmnetz.de/Shop/Allgemeine-Verwaltung/Beschaffung-und-Auftragsvergabe/Die-neue-VOL_A.html#info"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small; color: #800080; font-family: Calibri;">Mehr zum Produkt</span></span></a><span style="font-size: small; color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Vergabe/Vergaberechtunterseiten/Das-Nachreichen-fehlender-Preisangaben-ist-auch-nach-neuer-VOL_A-nicht-grundsaetzlich-moeglich--4409.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Zulässigkeit mehrerer Hauptangebote</title>
			<description>
				<![CDATA[
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Der Sachverhalt</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Der Auftraggeber schrieb die Errichtung eines &bdquo;Verblendmauerwerks&ldquo; nach der VOB/A 2006 aus. F&uuml;r den Klinkerstein wurde ein Leitfabrikat genannt. Fabrikate gleichwertiger Art waren zugelassen. Der Antragsteller gab ein Hauptangebot ab. Au&szlig;erdem reichte er zwei weitere als &bdquo;Nebenangebote&ldquo; bezeichnete Angebote ein. Mit dem Nebenangebot 1 bot er das Leitfabrikat an. Das Angebot 2 enthielt einen anderen, als gleichwertig bezeichneten Klinker. Rechnerisch lag das Hauptangebot auf Platz 1. Es folgten die Nebenangebote 2 und 1.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Das Hauptangebot wurde ausgeschlossen. Denn der angebotene Klinker erf&uuml;llte nicht die gestellten Anforderungen. Auch die Nebenangebote wurden ausgeschlossen. Sie h&auml;tten die Mindestanforderungen nicht erf&uuml;llt. Den Ausschluss des Hauptangebots nahm der Antragsteller hin. Einen Ausschluss der Nebenangebote wollte er dagegen nicht akzeptieren und reichte einen Nachpr&uuml;fungsantrag ein. Mit Erfolg.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Keine reine Preiswertung von Nebenangeboten</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Zun&auml;chst bekr&auml;ftigt das OLG D&uuml;sseldorf nochmals seine Auffassung, wonach Nebenangebote dann nicht zugelassen werden d&uuml;rfen, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist (vgl. zur Gegenmeinung des OLG Schleswig den Beitrag von Dr. Jan Seidel vom 12.05.2011). Zur Begr&uuml;ndung verweist das OLG D&uuml;sseldorf auf den eindeutigen Wortlaut von Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG (entspricht Art. 36. Abs. 1 der Richtlinie 2004/17/EG):</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><em><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">&bdquo;Bei Auftr&auml;gen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich g&uuml;nstigsten Angebots vergeben werden, k&ouml;nnen die &ouml;ffentlichen Auftraggeber es zulassen, dass die Bieter Varianten vorlegen.&ldquo;</span></span></em></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Sodann stellt es fest, dass hier zwar ebenfalls der Preis alleiniges Zuschlagskriterium war. Dennoch durften die so genannten Nebenangebote nicht ausgeschlossen werden. Denn diese waren in Wahrheit Hauptangebote. Der Antragsteller hatte sie nur falsch bezeichnet.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Wille des Bieters entscheidend</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">F&uuml;r das so genannte Nebenangebot 1 folgt das schon daraus, dass der Antragsteller das Leitfabrikat selbst angeboten hat. Das sogenannte Nebenangebot 2 war ebenfalls ein Hauptangebot, so der Vergabesenat. Hier hat der Antragsteller eine &bdquo;gleichwertige Alternative&ldquo; angeboten. Dies impliziert, dass er erkennbar ein gleichwertiges Produkt anbieten will. Allein auf diesen Willen kommt es an. Ob das angebotene Fabrikat tats&auml;chlich gleichwertig ist, ist Gegenstand der technischen Angebotspr&uuml;fung.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenangeboten formuliert der Senat eindr&uuml;cklich wie folgt:</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><em><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">&bdquo;Nebenangebote offerieren die Leistung anders als in der Leistungsbeschreibung nachgefragt. Ein Nebenangebot liegt nur vor, wenn Gegenstand des Angebots ein von der geforderten Leistung abweichender Bietervorschlag ist.&ldquo;</span></span></em></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Dagegen</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><em><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">&bdquo;&hellip;liegt ein Hauptangebot vor, wenn der Bieter erkennbar ein gleichwertiges Produkt anbieten will, d.h. wenn im Angebot die Gleichwertigkeit des angebotenen mit dem Leitfabrikat behauptet wird.&ldquo;</span></span></em></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Gleichwertige Produkte sind also gerade keine Varianten im Sinne von Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Mehrere Hauptangebote zul&auml;ssig &ndash; Falschbezeichnung unsch&auml;dlich</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Im Ergebnis hatte der Antragsteller also drei Hauptangebote eingereicht. Nach Ansicht des Vergabesenats bestehen dagegen aber keine Bedenken. Zum einen enth&auml;lt das Vergaberecht kein Verbot mehrerer Hauptangebote. Zum anderen werden Auftraggeber nach Ansicht des Vergabesenats dadurch nicht &uuml;berlastet. Denn bei Nebenangeboten m&uuml;ssen sie auch mehrere Angebote desselben Bieters pr&uuml;fen.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Ein zweites Hauptangebot kann auch nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil der Bieter es irrt&uuml;mlich als Nebenangebot bezeichnet hat. Zwar m&uuml;ssen Nebenangebote nach &sect; 21 Nr. 3 S. 2 VOB/A (entspricht &sect; 13 Abs. 3 S. 2 VOB/A 2009) &bdquo;auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden&ldquo;.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Anders als die VOB/A 2006 schreibt &sect; 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. f) VOB/A 2009 jetzt sogar den zwingenden Ausschluss von Nebenangeboten vor, die dieser Form nicht gen&uuml;gen. Allerdings betrifft die hier vorliegende Konstellation den umgekehrten Fall eines falsch bezeichneten Hauptangebots. F&uuml;r den Ausschluss eines solchen besteht keine vergaberechtliche Grundlage. Denn es ist unzul&auml;ssig, neue Ausschlusstatbest&auml;nde zu schaffen, so das OLG D&uuml;sseldorf.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Keine Missbrauchsgefahr</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Das Argument der Missbrauchsgefahr l&auml;sst der Vergabesenat schlie&szlig;lich ebenfalls nicht gelten. Er sieht zwar die von der VOB/A 2009 er&ouml;ffnete M&ouml;glichkeit, dass Bieter mehrere Hauptangebote einreichen, wobei jedem der Angebote geforderte Nachweise fehlen. Nach Angebots&ouml;ffnung kann ein Bieter dann in Kenntnis der Angebote seiner Mitbewerber entscheiden, f&uuml;r welches seiner Angebote er die nachgeforderten Nachweise beibringt (&sect; 16 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VOB/A 2009). Die anderen Angebote kann er durch Nichtvorlage der Nachweise &bdquo;verfallen&ldquo; lassen. Allerdings ist dies als Konsequenz der gewollten Nachforderungspflicht hinzunehmen. Au&szlig;erdem besteht diese M&ouml;glichkeit genauso bei der Einreichung eines Hauptangebots und mehrerer Nebenangebote.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Fazit</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Nach der Entscheidung des OLG D&uuml;sseldorf k&ouml;nnen Auftraggeber ihren Aufwand der Angebotspr&uuml;fung nicht mehr dadurch begrenzen, dass sie keine Nebenangebote zulassen. Reicht ein Bieter mehrere Angebote ein, die nach seinem Willen gleichwertig sein sollen, muss sich die Vergabestelle auf Ebene der technischen Angebotspr&uuml;fung inhaltlich mit ihnen auseinandersetzen. Wie gezeigt, d&uuml;rfen vermeintliche Nebenangebote, die sich als Hauptangebote herausstellen, auch nicht wegen mangelnder Kennzeichnung ausgeschlossen werden.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size: small; color: #000000;">Quelle: </span><a href="http://www.vergabeblog.de/"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: small; color: #0000ff;">www.vergabeblog.de</span></span></a></p>
<span style="color: #000000;">Autor: Dr. Daniel Soudry, LL.M., Rechtsanwalt in der Soziet&auml;t HEUKING K&Uuml;HN L&Uuml;ER WOJTEK in D&uuml;sseldorf.</span>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Vergabe/Vergaberechtunterseiten/Zulaessigkeit-mehrerer-Hauptangebote-4988.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Abgabenordnung</title>
			<description>
				<![CDATA[
<br />
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3415/12870/AEAO.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3415/12872/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p><strong>Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)</strong></p>
<p><a href="/mediadb/3415/12870/AEAO.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3129/11859/EGAO.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3129/11861/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p><strong>Einf&uuml;hrungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)</strong></p>
<p><a href="/mediadb/3129/11859/EGAO.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br /><br /> 
<table border="1">
<tbody>
<tr>
<td>Umfassende Informationen zu den vergangenen Aktualisierungen erhalten Sie zudem in unserem <a href="http://rehmnetz.de/104-cmVsYXRlZHBvc251bT0zJnN0YXJ0PTQmc3ViamVjdF9pZD00OTU-/de/2/445/479/495/index.html" target="_blank">AboPlus-Archiv</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br />
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Kommunalfinanzen/Kommunalfinanzen-Unterseiten/Abgabenordnung-5097.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>EU-Förderprogramme</title>
			<description>
				<![CDATA[
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3321/12538/NL_EU_Foerderprogramme_Juli_2011.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3321/12541/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p><strong>Newsletter</strong></p>
<p>EU-F&ouml;rderprogramme f&uuml;r die &ouml;ffentliche Hand</p>
<p>Ausgabe 3, Juli 2011</p>
<p><a href="/mediadb/3321/12538/NL_EU_Foerderprogramme_Juli_2011.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<table border="1">
<tbody>
<tr>
<td>
<p><strong>Einen Newsletter verpasst?</strong></p>
<p>Kein Problem. In unserem <strong><a href="http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Kommunalfinanzen/NL-Archiv-EUF.html" target="_blank">Newsletter Archiv</a></strong> stehen f&uuml;r Sie die vergangenen Nesletter zum download bereit.</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br />
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Kommunalfinanzen/Kommunalfinanzen-Unterseiten/EU-Foerderprogramme-5120.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Finanzausgleich</title>
			<description>
				<![CDATA[
<table border="0" width="397" height="120">
<tbody>
<tr>
<td><a href="/mediadb/2911/10968/FAG_Text.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/2911/10970/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p>Gesetz &uuml;ber den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und&nbsp; Gemeindeverb&auml;nden<br />(Finanzausgleichsgesetz &ndash; FAG)</p>
<p><a href="/mediadb/2911/10968/FAG_Text.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Kommunalfinanzen/Kommunalfinanzen-Unterseiten/Finanzausgleich-5124.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Grundsteuer/Gewerbesteuer</title>
			<description>
				<![CDATA[
<table border="0" width="309" height="120">
<tbody>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3179/12054/Hintergrundinformationen_GewerbesteuerimVisir.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3179/12056/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p>Die Gemeindefinanzreform &mdash; die Gewerbesteuer im Visier</p>
<p><a href="/mediadb/3179/12054/Hintergrundinformationen_GewerbesteuerimVisir.pdf">[Beitrag jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3180/12057/Hintergrundinformationen_Grundtseuer.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3180/12059/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p>Die Grundsteuerreform</p>
<p><a href="/mediadb/3180/12057/Hintergrundinformationen_Grundtseuer.pdf">[Beitrag jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Kommunalfinanzen/Kommunalfinanzen-Unterseiten/Grundsteuer_Gewerbesteuer-5125.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern</title>
			<description>
				<![CDATA[
<p>&nbsp;</p>
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3130/11862/AO.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3130/11865/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p>Abgabenordnung</p>
<p><a href="/mediadb/3130/11862/AO.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3129/11859/EGAO.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3129/11861/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p>Einf&uuml;hrungsgesetz zur Abgabenordnung</p>
<p><a href="/mediadb/3129/11859/EGAO.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3131/11863/AEAO.pdf" target="_blank"></a><a href="/mediadb/3415/12870/AEAO.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3415/12872/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p>Anwendungserlass zur Abgabenordnung</p>
<p><a href="/mediadb/3415/12870/AEAO.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Kommunalfinanzen/Kommunalfinanzen-Unterseiten/Kommunalabgaben--und-Ortsrecht-in-Bayern-5126.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht</title>
			<description>
				<![CDATA[
<p>&nbsp;</p>
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3130/11862/AO.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3130/11865/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p>Abgabenordnung</p>
<p><a href="/mediadb/3130/11862/AO.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3129/11859/EGAO.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3129/11861/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p>Einf&uuml;hrungsgesetz zur Abgabenordnung</p>
<p><a href="/mediadb/3129/11859/EGAO.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="/mediadb/3131/11863/AEAO.pdf" target="_blank"><img src="/mediadb/3131/11867/PDF%20Thumbnail.jpg" alt="" width="78" height="110" /></a></td>
<td>
<p>Anwendungserlass zur Abgabenordnung</p>
<p><a href="/mediadb/3131/11863/AEAO.pdf">[jetzt downloaden]</a></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Kommunalfinanzen/Kommunalfinanzen-Unterseiten/Kommunales-Haushalts--und-Wirtschaftsrecht-5127.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Aktuelle Änderungen der VgV in Kraft getreten - Kernpunkt ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung</title>
			<description>
				<![CDATA[
<p><span style="color: #000000;">Allerdings ist die Bundesregierung den Bedenken des Bundesrats gefolgt und hat ihren Entwurf entsprechend abgemildert.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;">Danach sind Angaben der Bieter zum Energieverbrauch entbehrlich, wenn sich die auf dem Markt angebotenen Waren, technischen Ger&auml;te oder Ausr&uuml;stungen &ldquo;im zul&auml;ssigen Energieverbrauch nur geringf&uuml;gig unterscheiden&rdquo; (&sect; 4 Abs. 6 Nr. 1 VgV).</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;">Sah der Kabinettsentwurf noch vor, dass die Energieeffizienz im Rahmen des wirtschaftlichsten Angebots als &bdquo;hoch gewichtiges Zuschlagskriterium&ldquo; zu ber&uuml;cksichtigen ist, so ist diese nun nur noch &ldquo;angemessen zu ber&uuml;cksichtigen&ldquo; (&sect; 4 Abs. 6b VgV).</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die gemachten Einschr&auml;nkungen auf </span>Wunsch des Bundesrates<span style="color: #000000;"> sollen der Praxistauglichkeit der neuen Regelungen dienen.</span></p>
<p><span style="color: #000000;"></span>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;">Quelle: </span><a href="http://www.vergabeblog.de/"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff;">www.vergabeblog.de</span></span></a></p>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Vergabe/Vergaberechtunterseiten/Aktuelle-Aenderungen-der-VgV-in-Kraft-getreten---Kernpunkt-ist-die-Beruecksichtigung-der-Energieeffizienz-bei-der-oeffentlichen-Beschaffung-5896.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Energieeffizienz gewinnt bei der Auftragsvergabe zunehmend an Bedeutung</title>
			<description>
				<![CDATA[
<p><span style="color: #000000;">Hatte die letzte &Auml;nderung der VgV vom Mai 2011 <sup>1)</sup></span><span style="color: #000000;">&nbsp;im Hinblick auf energieeffiziente Beschaffungen lediglich Regelungen zur Ber&uuml;cksichtigung von Energieverbrauch und Umweltauswirkungen bei der Beschaffung von Stra&szlig;enfahrzeugen im Focus, so zielt die aktuelle &Auml;nderung vom August 2011 <sup>2)</sup></span><span style="color: #000000;"> generell auf die Beschaffung von </span><span style="color: #000000;">energieverbrauchsrelevante Waren, technischen Ger&auml;ten oder Ausr&uuml;stungen. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Nach der neuen Regelung sollen nun in der Leistungsbeschreibung im Hinblick auf die Energieeffizienz sowohl Anforderungen an das h&ouml;chste Leistungsniveau an Energieeffizienz wie auch - soweit vorhanden &ndash; an die h&ouml;chste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gestellt werden. Dazu sind in der Vergabeunterlage von den Bietern konkrete Angaben zum Energieverbrauch zu fordern. Auf diese Angaben darf lediglich dann verzichtet werden, wenn die auf dem Markt angebotenen Produkte sich im zul&auml;ssigen Energieverbrauch nur geringf&uuml;gig unterscheiden. Dar&uuml;ber hinaus soll in geeigneten F&auml;llen in der Vergabeunterlage eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten oder die Ergebnisse einer mit der Analyse vergleichbaren Methode zur &Uuml;berpr&uuml;fung der Wirtschaftlichkeit von den Bietern gefordert werden. Der Auftraggeber hat das ausdr&uuml;ckliche Recht, diese Informationen zu &uuml;berpr&uuml;fen und bei Bedarf erg&auml;nzende Erl&auml;uterungen bei den Bietern einzuholen. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist die ermittelte Energieeffizienz angemessen zu ber&uuml;cksichtigen.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die vorgenannten Regelungen gelten auch, wenn nicht die Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten G&uuml;tern selbst Gegenstand der Leistung ist, solche G&uuml;ter jedoch wesentliche Voraussetzung zur Ausf&uuml;hrung einer Dienstleistung sind.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die neuen Regelungen d&uuml;rften gerade bei der Beschaffung von IT-Leistungen gravierende Auswirkungen auf Leistungsbeschreibung und Angebotsbewertung haben. In der Praxis der IT-Beschaffung werden wohl die oben genannten &bdquo;Anforderungen an die h&ouml;chste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung&ldquo; kaum gestellt werden, denn diese Verordnung betrifft lediglich Haushaltsger&auml;te (K&uuml;hlger&auml;te, Gefrierger&auml;te, Waschmaschinen, W&auml;schetrockner, Geschirrsp&uuml;ler, Back&ouml;fen, Klimager&auml;te und Lampen). Anforderungen an &bdquo;das h&ouml;chste Leistungsniveau an Energieeffizienz&ldquo; d&uuml;rften dagegen k&uuml;nftig in vielen Leistungsbeschreibungen der IT-Beschaffer einen festen Platz finden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Anforderungen in der Praxis gestalten &ndash; denkbar w&auml;ren technische Anforderungen zum Energieverbrauch beispielsweise als Mindestanforderungen in Form von Ausschlusskriterien oder als Bewertungskriterien. Denkbar sind aber auch Methoden zur Ber&uuml;cksichtigung des Kostenaspektes beispielsweise beim Betrieb von Hardware und damit bei der Ermittlung des Angebotspreises.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<div>
<p><span style="color: #000000;">Autor: Werner Leitzen</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Quelle: Handbuch f&uuml;r die IT-Beschaffung </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Weitere Informationen finden Sie <a href="http://www.rehmnetz.de/Shop/Finanzen/Beschaffung-und-Auftragsvergabe/Handbuch-fuer-die-IT-Beschaffung.html"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #800080;">hier</span></span></a><span style="color: #000000;">.</span></span><span style="font-size: small; color: #000000; font-family: Times New Roman;"> 
<hr width="33%" size="1" />
</span></p>
<div><span style="color: #000000;">
<p>1)&nbsp;Verordnung zur &Auml;nderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung vom 9. Mai 2011, BGbl 2011 Teil I Nr. 21 vom 11. Mai 2011</p>
<p><span style="font-size: x-small;">&nbsp;</span></p>
<span style="color: #000000;">
<p>2) Bundesgesetzblatt 2011 Teil I Nr. 44 vom 19. August 2011, S. 1724</p>
</span></span></div>
</div>
<a href="0">0</a>				]]>
			</description>
			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Vergabe/Vergaberechtunterseiten/Energieeffizienz-gewinnt-bei-der-Auftragsvergabe-zunehmend-an-Bedeutung-5930.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
		</item>
		<item>
			<title>Festgelegt: Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2012</title>
			<description>
				<![CDATA[
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Die &Auml;nderung erfolgte durch die &ldquo;Verordnung EU Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011&rdquo;, ver&ouml;ffentlicht im Amtsblatt der Europ&auml;ischen Union L 319/43 vom 2.12.2011.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></span>&nbsp;</p>
<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:319:0043:0044:DE:PDF"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #800080;">Hier</span></span></a><span style="color: #000000;"> k&ouml;nnen Sie die &Auml;nderung im Volltext nachlesen.
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&nbsp;</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">Die EU-Kommission setzt in zweij&auml;hrigem Turnus die Schwellenwerte unter Ber&uuml;cksichtigung des Verh&auml;ltnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu fest.</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&nbsp;</span></span>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">Danach betragen die neuen Schwellenwerte ab Inkrafttreten der Verordnung am 01.01.2012:</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&nbsp;</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&bull; F&uuml;r Bauauftr&auml;ge: 5.000.000 EUR</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&nbsp;</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&bull; F&uuml;r Liefer- und Dienstleistungsauftr&auml;ge: 200.000 EUR</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&nbsp;</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&bull; F&uuml;r Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsauftr&auml;gen: 400.000 EUR</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&nbsp;</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&bull; F&uuml;r Oberste oder Obere Bundesbeh&ouml;rden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsauftr&auml;gen: 130.000 EUR</span></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="font-size: small;">&nbsp;</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Im Gegensatz zu EU-Richtlinien gelten Verordnungen der EU unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten, d.h. ohne Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber. Gleichwohl gelten in Deutschland bis zu einer &Auml;nderung der VgV noch die alten Schwellenwerte (<span style="color: #000000;">zu finden </span><a href="http://www.vergabeblog.de/2009-12-03/eu-kommission-neue-schwellenwerte-ab-01-01-2010/"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #800080;">hier</span></span></a></span></span><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">) weiter. Grund: Die Schwellenwerte setzen Mindeststandards, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen. Eine strengere Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten, wie es die aktuellen niedrigeren deutschen Werte darstellen, ist zul&auml;ssig und wirksam.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Anders sieht die Situation f&uuml;r die Sektorenauftraggeber aus, da &sect; 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enth&auml;lt. F&uuml;r diese gelten also ab dem 01.01.2012 die neuen Schwellenwerte </span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="color: #000000;">Quelle: www.vergabeblog.de</span></span></p>
</span>
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			<link>http://www.rehmnetz.de/Finanzen/Vergabe/Vergaberechtunterseiten/Festgelegt-Neue-EU-Schwellenwerte-ab-01.01.2012-6443.html</link>
			<author>Rehmnetz</author>
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