Fachbeiträge zum Thema Kommunalrecht
09.03.2009 | Fachbeitrag
Die Reform des Personenstandswesens
Zum 1. Januar 2009 trat das neue Pesonenstandsgesetz in Kraft.
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Die Reform des Personenstandswesens
Die Reform zum 1. Januar 2009 erfordert vom Bürgermeister verschiedene organisatorische Entscheidungen zum künftigen Aufgabenspektrum des Standesamts (auch im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften), zum EDV-Einsatz im Standesamt (Pflicht endgültig ab 1.1.2014!) und zur Archivierung von (auch elektronischen!) Standesamtsunterlagen. Anträge aus dem Gemeinderat sind sonst zu erwarten.
Ein Beitrag von:
Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken, Ansbach
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