News zum Thema Kommunalrecht
21.12.2009 | Newsbeitrag
Schlüsselzuweisungen für 2010
Die bayerischen Gemeinden und Städte erhalten 2010 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2,51 Mrd. €.
Schlüsselzuweisungen für 2010
„Eine gezielte und wirksame Unterstützung der Kommunalhaushalte! Die bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise werden im nächsten Jahr Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2,51 Milliarden Euro erhalten“, stellte Finanzminister Georg Fahrenschon am Freitag (18.12.) in München anlässlich der Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen 2010 für die Kommunen fest.
„Der aufkommensbedingte Rückgang der Schlüsselzuweisungen ist durch die Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund von 11,94 Prozent auf 12,00 Prozent und durch zusätzliche Haushaltsmittel des Freistaates abgemildert worden. Durch die Anhebung des Verbundsatzes erhalten die Kommunen einen größeren Anteil an den Steuereinnahmen des Landes und erfahren eine dauerhafte Stärkung der allgemeinen, frei verfügbaren Deckungsmittel. Die Bayerische Staatsregierung setzt damit in konjunkturell schwierigen Zeiten ein Zeichen und ist ein verlässlicher Partner und Förderer der bayerischen Kommunen“, hob Fahrenschon hervor. Die kreisfreien Städte erhalten 2010 insgesamt 541 Millionen Euro. An die kreisangehörigen Gemeinden fließen 1.065 Millionen Euro. Für die Landkreise sind 904 Millionen Euro vorgesehen.
Um den Städten, Gemeinden und Landkreisen die Haushaltsaufstellung zu erleichtern, wurden nach Fahrenschons Angaben die auf sie entfallenden Schlüsselzuweisungen 2010 bereits in diesem Jahr vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung berechnet. Grundlage war der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2010 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2010. Bis zur Entscheidung des Landtags über den Nachtragshaushalt und das Finanzausgleichsänderungsgesetz stehen die Schlüsselzuweisungen daher noch unter Vorbehalt.
Schlüsselzuweisungen haben die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen abzumildern. Die Schlüsselzuweisungen an finanzschwache Kommunen sind daher stets höher als diejenigen für finanzstarke Kommunen vergleichbarer Größe und Aufgabenbelastung. Mit Ausnahme einiger weniger, besonders steuerstarker Kommunen erhalten alle bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise Schlüsselzuweisungen. Für die Empfänger gehören die Schlüsselzuweisungen zu den freien Deckungsmitteln, über die sie selbständig und ohne staatliche Einflussnahme verfügen können.

