Samstag, 19. Mai 2012

Das neue Feuerwehrrecht

Das neue Feuerwehrrecht

Lassen Sie nichts anbrennen!

Am 1. März 2008 trat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) in Kraft, das weitreichende Auswirkungen auf das bayerische Feuerwehrwesen hat. Es handelt sich dabei um die umfangreichste Änderung, die das Gesetz aus dem Jahre 1981 in 26 Jahren seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1982 erfahren hat.

 

Wir bieten Ihnen fundierte Unterstützung bei der Umsetzung des neuen Feuerwehrrecht - aus erster Hand!

 

Das neue Feuerwehrrecht auf einen Blick

AVBayFwG

Die Ausführungs-
verordnung zum BayFwG

Interessant

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Der neue Feuerwehr-
führerschein

Seminar

zum Feuerwehr- recht von Herrn Schober