Das neue Feuerwehrrecht
Lassen Sie nichts anbrennen!
Am 1. März 2008 trat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) in Kraft, das weitreichende Auswirkungen auf das bayerische Feuerwehrwesen hat. Es handelt sich dabei um die umfangreichste Änderung, die das Gesetz aus dem Jahre 1981 in 26 Jahren seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1982 erfahren hat.
Wir bieten Ihnen fundierte Unterstützung bei der Umsetzung des neuen Feuerwehrrecht - aus erster Hand!
Das neue Feuerwehrrecht auf einen Blick
AVBayFwG
Die Ausführungs-
verordnung zum BayFwG
verordnung zum BayFwG
Interessant
Digitalfunk für Bayerns Feuerwehren
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Der neue Feuerwehr-
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zum Feuerwehr- recht von Herrn Schober

