Gesetzgebung zum Thema Baurecht
22.08.2007 | Gesetzgebung
Energieausweis
Grundsätzliches zum neuen Energieausweis!
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Energieausweis
Bei den privaten Immobilien wird rund ein Drittel der gesamten Primärenergie verbraucht.
Primärenergie wird erzeugt mit Hilfe von z.B.:
- fossiler Energie (Steinkohle, Braunkohle, Torf, Erdgas, Erdöl)
- Biomasse
- Windenergie (atmosphärische Strömungen)
- Wasserkraft
- Sonnenenergie (nutzbare solare Energieeinstrahlung: Licht, Wärme)
- Kernenergie (Natururan, in einem Brutreaktor kann aus 232Th 233U Thorium und aus 238U Plutonium (239Pu) erbrütet werden, bei der Kernfusion wird durch die Fusion von Deuterium/Tritium Helium hergestellt und dabei Energie gewonnen)
- Gezeiten (Tidenhub)
- Geothermie (Erdwärme)
- Wellenkraft (Wellenkraftwerk)
- Meeresströmung (Meeresströmungskraftwerk)
Durch die Energieeinsparverordnung und insbesondere den darin enthaltenen verpflichtenden Energie-ausweis nun auch für bereits bestehende Gebäude will man diese Tatsachen ins Bewusstsein rücken.
Der Eigentümer erhält damit u.a. aussagekräftige Vergleichsdaten zum Energieverbrauch in gleich-wertigen Immobilien und kann besser einschätzen, ob das Gebäude zuviel Energie verbraucht oder nicht.
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