Dienstag, 22. Mai 2012

Fachbeiträge zum Thema Baurechtunterseiten

19.09.2009 | Fachbeitrag

EU-Softlaw


Tendenziell ist zu beobachten, dass sich insbesondere die Kommission immer mehr der Annahme von Mitteilungen bedient. Darum zum Verständnis einige Begriffe kurz erklärt.
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EU-Softlaw

1. Mitteilungen

 

Mitteilungen sind dem Grunde nach Maßnahmen der Organe der Europäischen Gemeinschaften, die keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten. Vielmehr werden sie häufig nur erarbeitet, um eine bestimmte Ansicht des jeweiligen Organs auszudrücken.

 

Mitteilungen der Kommission können auch einen Vorschlag für zukünftige Zielsetzungen, das allgemeine Konzept der Kommission zu einem bestimmten Vorgang, einen Aktionsplan oder schlicht den aktuellen Stand eines Projekts enthalten. Auch werden vereinzelt Grün- oder Weißbücher als Mitteilung veröffentlicht. Besondere Bedeutung erlangt die Mitteilung in ihrer Verwendung durch die Kommission. Die Kommission erlässt mit Hilfe von Mitteilungen auch verwaltungsrechtliche Leitlinien über die Anwendung oder Interpretation von Sekundärrecht. In diesem Fall kann die Mitteilung Verpflichtungen für die nationalen Verwaltungen bei der Ausführung von Gemeinschaftsrecht begründen.

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