Dienstag, 22. Mai 2012

Gesetzgebung zum Thema Umweltrecht

30.09.2009 | Gesetzgebung

EU-Bio-Logo


Seit Januar 2009 gelten neue EU-weite Regeln für die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung von „biologischen“ Erzeugnissen.
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EU-Bio-Logo

Dies hatten die Agrarminister bereits 2007 in einer Ratsverordnung festgeschrieben und damit die seit 1991 geltende Verordnung über biologische Landwirtschaft aufgehoben. Betroffen sind alle Stufen der Produktion, des Vertriebs, der Kontrolle und Kennzeichnung von biologischen Produkten. Laut der Verordnung dürfen zum Beispiel Lebensmittel nur „biologisch“ heißen, wenn sie auch mindestens 95% biologische Ingredienzien enthalten. Genetisch veränderte Organismen (GVO) und Produkte, die davon hergestellt wurden, sind dabei verboten.

 

Anders als die übrigen Vorgaben gelten einige Regeln zur Bio- Kennzeichnung erst ab Juli 2010. Von diesem Zeitpunkt an ist für die Hersteller in der EU insbesondere die Verwendung des EU-Bio- Logos verpflichtend. Zurzeit ist biologischen Erzeugern noch freigestellt, ob sie ihre Produkte mit dem EU-Logo auszeichnen möchten. Zukünftig müssen alle verpackten Bio-Erzeugnisse, die aus einem der 27 EU-Mitgliedstaaten stammen, die Standards für dieses Kennzeichen erfüllen – und das EU-Bio-Logo tragen. Auf unverpackten biologischen Erzeugnissen oder auf Produkten aus Drittländern ist das EU-Bio-Logo freiwillig. Wird es verwendet, muss der Verbraucher ab Juli 2010 auch erfahren, wo die landwirtschaftlichen Zutaten erzeugt wurden. Zur Einführung der Siegel- Pflicht soll auch das Layout des bisherigen Logos – blauer Kreis mit einer Ähre und dem Hinweis „Biologische Landwirtschaft“ – verändert werden. Dazu veranstaltet die Europäische Kommission zurzeit einen Wettbewerb unter Design- und Kunststudenten in der EU.  

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