Gesetzgebung zum Thema Umweltrecht
30.09.2009 | Gesetzgebung
EU-Strategie für den Ostseeraum
ie EU-Kommission hat ihren Vorschlag für eine EU-Strategie für den Ostseeraum verabschiedet und vorgestellt.
EU-Strategie für den Ostseeraum
Damit soll das Vorgehen der Ostseeanrainerstaaten (acht EU-Mitgliedstaaten und Russland) koordiniert werden, um den Herausforderungen, wie der Verschlechterung des Zustands der Ostsee, ungenügender Verkehrsinfrastruktur, Handelshemmnissen und Problemen bei der Energieversorgung entgegenzuwirken. Damit wird erstmals eine umfangreiche Strategie auf Ebene einer „Makroregion“ entwickelt. Dem Vorschlag müssen nun die Mitgliedstaaten zustimmen, was die kommende schwedische Ratspräsidentschaft aktiv vorantreiben möchte, um bis Jahresende eine Einigung zu erzielen. Die Mitgliedstaaten hatten die Kommission im Dezember 2007 aufgefordert, eine EU-Strategie für den Ostseeraum auszuarbeiten. Grundlage für die stärkere Zusammenarbeit sollen die EU-Strukturfondsprogramme im Ostseeraum bieten. Die Region erhält für die Förderperiode 2007 bis 2013 über 50 Mrd. a an Kohäsionsfördermitteln. Die Strategie umfasst eine Mitteilung und einen Aktionsplan mit 80 Projekten, die zum Teil bereits gestartet sind. Die vier Eckpfeiler der Strategie zielen darauf ab, den Ostseeraum
– ökologisch nachhaltig (z. B. durch Abwasserbehandlung),
– wohlhabend (z. B. durch Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen),
– zugänglich und attraktiv (z. B. durch bessere Verkehrsverbindungen) und
– sicher zu machen (z. B. durch besseres Notfallmanagement).
Zu den Projekten gehört z. B. der Verzicht auf Phosphate in Waschmitteln sowie die sog. „Rail Baltica“, die Warschau und Tallin bis 2013 mit Zügen verbinden soll, die 120 km/h fahren (bisherige Reisedauer ca. 36 Stunden). Weitere Beispiele sind der Aufbau eines gemeinsamen Meeresüberwachungssystems und die Anbindung des Baltikums an die EU-Energienetze.

