Dienstag, 22. Mai 2012

Gesetzgebung zum Thema Umweltrecht

01.10.2009 | Gesetzgebung

Energieleitungsausbaugesetz


Das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass auf vier Pilottrassen neue Höchstspannungsleitungen unterirdisch verlegt werden können.
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Energieleitungsausbaugesetz

Die Netzbetreiber können die Mehrkosten für die Erdverkabelung auf die Strompreise umlegen. Auch im Hochspannungsbereich (110 kV) soll die Erdverkabelung ermöglicht werden, wenn Bau und Betrieb nicht mehr als das 1,6fache einer herkömmlichen Trassenführung kosten. Damit können Planung und Bau erheblich beschleunigt werden. Denn in vielen Regionen gibt es in der Bevölkerung massive Bedenken gegen den Bau neuer oberirdischer Stromleitungen. Das Stromnetz muss ausgebaut werden, um Offshore-Windanlagen in Norddeutschland, aber auch neue konventionelle Kraftwerke anzubinden. Die Investitionen sind außerdem erforderlich, um den europaweiten Stromhandel zu erleichtern und damit für sinkende Kosten für die Verbraucher zu sorgen.

 

Das Gesetz schafft außerdem erstmals die Voraussetzung für den Einsatz der neuartigen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungstechnik (HGÜ) in Deutschland. Mit dieser Technologie kann Elektrizität ohne größere Übertragungsverluste über große Entfernungen transportiert werden. Deutsche Unternehmen haben bereits im Ausland unter Beweis gestellt, dass HGÜ-Leitungen effizient und kostengünstig betrieben werden können.

 

Neue Speicheranlagen werden nach dem Gesetz für zehn Jahre von Netzentgelten befreit. Das gilt etwa für Pumpspeicherkraftwerke, die beispielsweise in Windkraftanlagen produzierten Strom in verbrauchsschwachen Zeiten aufnehmen und dann wieder abgeben, wenn der Strombedarf besonders groß ist. Durch die Neuregelung wird der Betrieb solcher Anlagen attraktiver – eine wichtige Voraussetzung für die noch bessere Integration der erneuerbaren Energien in das Elektrizitätsnetz.

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