News zum Thema Umweltrecht
21.07.2010 | Newsbeitrag
Erste Erfahrungen mit dem VIG
Bericht über die Ergebnisse der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes Vom 14.5.2010 Quelle: Drs. 17/1800, Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erste Erfahrungen mit dem VIG
Insgesamt wird festgestellt, dass sich das VIG national, aber auch im internationalen Vergleich, für seinen Regelungsbereich bewährt hat. Die Zusammenlegung aller Vorschriften betreffend die Verbraucherinfomation (also auch z.B. UIG, Umweltinformationsgesetz, IFG, Informationsfreiheitsgesetz) wird eher abgelehnt, weil es als kompliziert eingeschätzt wird.
Es gibt allerdings durch die Anfrage größerer Datenbestände durch Verbraucherorganisationen und Journalisten bei den vor Ort zuständigen Behörden einen nicht unerheblichen Bearbeitungsaufwand. Und die Ergebnisse sind aufgrund der zwingenden Anonymisierungen oft nicht sehr erkenntnisergiebig. Private Verbraucheranfragen sind demgegenüber selten.
Die sog. Proaktive Information der Verbraucher, d.h. eigeninitiierte Verbreitung von Informationen, ist bisher uneinheitlich in den einzelnen Ländern geregelt und wird deshalb bisher uneinheitlich gehandhabt.
Nächste Schritte:
Die Bundesregierung hat eine Website eingerichtet „VIG im Dialog“, auf der Ideen und Anregungen gesammelt werden zur Weiterentwicklung dieses Rechtsbereiches, u.a. anhand eines Fragenkatalogs.
Es sollen auch mehr „normale“ Verbraucher ermutigt werden, aktiv von ihren Informationsrechten Gebrauch zu machen.
Und es wird erwogen, die Voraussetzungen für eine regelmäßige, einheitliche, aktive Information der Öffentlichkeit zu schaffen.

