Dienstag, 22. Mai 2012

Gesetzgebung zum Thema Umweltrecht

30.09.2009 | Gesetzgebung

„Intelligente Verpackungen“ von Lebensmitteln


Die EU-Kommission hat im Rahmen des Komitologieverfahrens eine Verordnung mit Anforderungen an das innergemeinschaftliche Inverkehrbringen von sog. aktiven und intelligenten Lebensmittelkontaktmaterialien, d. h. Materialen und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, verabschiedet.
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„Intelligente Verpackungen“ von Lebensmitteln

Aktive Lebensmittelkontaktmaterialien sind dazu bestimmt, die Haltbarkeit eines verpackten Lebensmittels zu verlängern oder dessen Zustand zu erhalten bzw. zu verbessern. Sie sind derart beschaffen, dass sie gezielt Bestandteile enthalten, die Stoffe an das verpackte Lebensmittel abgeben oder diesem entziehen können (z. B. Konservierungs- oder Aromastoffe). Mit intelligenten Lebensmittelkontaktmaterialien wird der Zustand eines verpackten Lebensmittels oder die Umgebung des Lebensmittel überwacht (z. B. Indikatoren für die Lagerungstemperatur oder mikrobielle Verunreinigungen).

 

Die erlassenen Regelungen bezwecken, Lebensmittelverpackungen sicherer zu machen. Stoffe, die Bestandteile von aktiven oder intelligenten Materialien bilden, sollen vor ihrer Zulassung überprüft werden. Diese Sicherheitsbewertung führt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durch. Ziel ist letztendlich die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der zugelassenen Stoffe, die in aktiven und intelligenten Materialien verwendet werden dürfen („Gemeinschaftsliste“). Die Verordnung führt zudem spezifische Kennzeichnungsregeln ein. Ferner sind Unternehmer dazu verpflichtet, eine Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen vorzulegen (Konformitätserklärung).

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