Dienstag, 22. Mai 2012

Gesetzgebung zum Thema Vergaberecht

02.09.2011 | Gesetzgebung

Aktuelle Änderungen der VgV in Kraft getreten - Kernpunkt ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung


Mit der Veröffentlichung der abermals novellierten VgV ist diese nun am 20. August 2011 in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung: Künftig soll in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gefordert werden.
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Aktuelle Änderungen der VgV in Kraft getreten - Kernpunkt ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung

Allerdings ist die Bundesregierung den Bedenken des Bundesrats gefolgt und hat ihren Entwurf entsprechend abgemildert.

  

Danach sind Angaben der Bieter zum Energieverbrauch entbehrlich, wenn sich die auf dem Markt angebotenen Waren, technischen Geräte oder Ausrüstungen “im zulässigen Energieverbrauch nur geringfügig unterscheiden” (§ 4 Abs. 6 Nr. 1 VgV).

  

Sah der Kabinettsentwurf noch vor, dass die Energieeffizienz im Rahmen des wirtschaftlichsten Angebots als „hoch gewichtiges Zuschlagskriterium“ zu berücksichtigen ist, so ist diese nun nur noch “angemessen zu berücksichtigen“ (§ 4 Abs. 6b VgV).

 

Die gemachten Einschränkungen auf Wunsch des Bundesrates sollen der Praxistauglichkeit der neuen Regelungen dienen.

 

Quelle: www.vergabeblog.de

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