Dienstag, 22. Mai 2012

Rechtsprechung zum Thema Vergaberecht

27.04.2011 | Rechtsprechung

BGH hat entschieden: Vergabe von SPNV-Leistungen


Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung zur Vergaberechtspflichtigkeit von SPNV-Verträgen und zu Rechtsschutzmöglichkeiten unterlegener Bieter Stellung genommen. (Beschluss vom 08.02.2011 – X ZB 4/10)
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BGH hat entschieden: Vergabe von SPNV-Leistungen

Der BGH hat klar entschieden, dass § 15 Abs. 2 AEG nicht vorrangig zu den vergaberechtlichen Bestimmungen des GWB ist, sondern vom GWB als dem jüngeren Gesetz verdrängt wird. Daher kann der umstrittene, zwischen dem Verkehrsbund Rhein-Ruhr und der DB Regio NRW GmbH geschlossene Änderungsvertrag in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach dem GWB überprüft – und im konkreten Fall für unwirksam erklärt werden.

 

Weiter hat der BGH entschieden, dass der betroffene SPNV-Vertrag keine Dienstleistungskonzession ist, welche dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren entzogen wäre, sondern ein Dienstleistungsauftrag. Für eine Dienstleistungskonzession ist charakteristisch, dass der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistungen den Risiken des Marktes ausgesetzt ist und das Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt. Vorliegend traf dies jedoch nicht zu, da ein rentabeler S-Bahn-Betrieb weitgehend durch die Zuzahlungen der öffentlichen Hand gesichert wird, die rund 64% der Gesamtkosten decken.

 

Erfolgreicher Antragsteller im Verfahren war die Abellio Rail NRW GmbH, ein Tochterunternehmen der niederländischen Staatsbahnen.

 

Quelle: www.forum-vergabe.de

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