Dienstag, 22. Mai 2012

Gesetzgebung zum Thema Vergaberecht

15.02.2011 | Gesetzgebung

Bundesregierung beschließt Änderungen der Vergabeverordnung


Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG vom 23.04.2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge hat die Bundesregierung mehrere Änderungen der Vergabeverordnung (VgV) beschlossen. Neben redaktionellen Korrekturen in der VgV werden Anpassungen in § 4 Absatz 1 und 2 sowie § 5 VgV vorgenommen.
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Bundesregierung beschließt Änderungen der Vergabeverordnung

Für Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen ist die beabsichtigte Klarstellung in § 3 Abs. 7 VgV von Bedeutung. Für die Schätzung des Auftragswertes bei freiberuflichen Leistungen war durch den Wegfall des bisherigen § 3 Abs. 3 VOF 2006 eine Regelungslücke entstanden. Es ist nicht eindeutig geklärt, ob die einzelnen Auftragswerte für verschiedene Fachplanungen, wie z.B. Gebäude-, Freianlagen-, Tragwerks- und TGA-Planung weiterhin einzeln zu betrachten oder künftig zu addieren sind.

Durch die geplante Änderung der VgV soll nun sichergestellt werden, dass die bisherige Rechtslage bei der Schätzung des Auftragswertes bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen bestehen bleibt. D.h. verschiedene Fachplanungen können bei der Auftragswertberechnung weiterhin getrennt betrachtet werden, wenn keine Generalplanerbeauftragung beabsichtigt ist. Hierzu soll in § 3 Abs. 7 VgV folgender Satz angefügt werden:

„Soweit eine zu vergebende freiberufliche Leistung nach § 5 in mehreren Teilaufträgen derselben Leistung aufgeteilt wird, müssen die Werte der Teilaufträge zur Berechnung des geschätzten Auftragswertes addiert werden.“

Zur Umsetzung dieser Änderungen der VgV ist, Stand 15.02.2011, noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

 

Die Änderungen im Einzelnen finden Sie hier.
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