Dienstag, 22. Mai 2012

News zum Thema Vergaberecht

19.01.2011 | Newsbeitrag

Erhöhte Wertgrenzen gelten weiterhin


Im September 2010 hat sich die Bauministerkonferenz für eine Weitergeltung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben im Bereich der VOB auch nach Abschluss des Konjunkturpakets II ausgesprochen. Die Übergangszeit soll genutzt werden, um die Erfahrungen auszuwerten.
Social Media Toolbar Social
Social Media Toolbar Print
Social Media Toolbar Mail
Jetzt bewerten!

Erhöhte Wertgrenzen gelten weiterhin

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums kann mit dem Ergebnis der Evaluation im Februar 2011 gerechnet werden. Das BMWi hat für den Bereich der VOL noch keine Regelung erlassen.

Die Bundesländer haben zum Teil die Anwendung der Auftragswertgrenzen verlängert

(Stand 21.12.2010):

 

  • Baden-Württemberg: Verlängerung der erhöhten Wertgrenzen für die Vergabe bis 31. Dezember 2011 mit der Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe vom 3. Dezember 2010. Die Verwaltungsvorschrift ist abzurufen unter

http://www.stuttgart.ihk24.de/

 

 

  •  Bayern: Der Bayerische Ministerrat hat am 23. November 2010 für kommunale Auftraggeber die erhöhten Wertgrenzen für die Vergabe bis 30. Juni 2011 verlängert mit der Änderung der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009:

www.abz-bayern.de

 

 

  • Berlin: Anwendung der Auftragswertgrenzen bis 31. Dezember 2011 verlängert. Siehe gemeinsames Rundschreiben (SenStadt VI A / SenWiTechFrau II F Nr. 07/ 2010 vom 8. November 2010) unter:

www.finanzen.tu-berlin.de

 

 

  • Brandenburg: Die getroffenen Regelungen zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen im Land Brandenburg mit Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 11. Februar 2009 [Az. 21 - H 1007.55 u. 44 - 001/09; Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 25. Februar 2009, Seite 320 f.] werden bis zum 31. Dezember 2011 fortgeschrieben. Weitere Informationen siehe unter:

http://service.brandenburg.de

 

 

  • Hessen: Der "Vergabebeschleunigungserlass 2009" vom 18. März 2009 legte bereits fest, dass die Regelungen zu den erhöhten Wertgrenzen sowie den Bedingungen für ihre Inanspruchnahme erst "mit Ablauf des 31. Dezembers 2011" außer Kraft treten. Weitere Informationen siehe unter:

http://www.had.de/

 

 

  • Mecklenburg-Vorpommern: Am 7. Dezember 2010 wurde ein neuer Wertgrenzenerlass unterzeichnet. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Danach gelten erhöhte Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen (freihändige Vergabe bis 100.000 EURO, Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000 EURO) und für Liefer- und Dienstleistungen (freihändige Vergabe sowie Beschränkte Ausschreibung bis 100.000 EURO) bis zum 31. Dezember 2012:

http://www.abst-mv.de

 

 

  • Niedersachsen: In Niedersachsen ist der Wertgrenzenerlass mit Erlass vom 19.11.2010 um ein Jahr verlängert worden. Die langfristige Gestaltung der Wertgrenzen soll im Verlauf des Jahres 2011 auf Landesebene diskutiert werden:

http://www.mw.niedersachsen.de

 

 

  • Nordrhein-Westfalen: Vereinfachte Möglichkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren bis 31. Dezember 2011 verlängert. Siehe Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 2. Dezember 2010 unter:

www.vergabe.nrw.de

 

 

  • Rheinland-Pfalz: Anwendung der Auftragswertgrenzen bis 31. Dezember 2011 verlängert. Siehe Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 9. August 2010 unter:

www.mwvlw.rlp.de

 

 

  • Schleswig-Holstein: Am 16. Dezember 2010 hat das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehres Landes Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass die im Rahmen des Konjunkturpakets II vorgenommen Erhöhung der Wertgrenzen um ein Jahr verlängert wird. Gleichzeitig wurde klarge-stellt, dass bei Schätzung des Auftragswertes stets vom Gesamtauftrag und nicht von einzelnen Gewerken auszugehen ist (vgl. § 3 VgV). Die Änderungsverordnung soll am 23. Dezember 2010 im GVOBl. SH veröffentlicht werden und tritt nach Verkündigung am 24. Dezember in Kraft.

 

  • Thüringen: Zum 1. Januar 2011 ist eine Änderung der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie vorgesehen. Verschiedene Wertgrenzen sollen bei beschränkten Ausschreibungen für unterschiedliche Gewerke in VOB/A gelten, freihändig dürfen alle Bauleistungen dann bis 50.000 Euro ausgeschrieben werden. In der VOL/A ist als Wertgrenze für freihändige Vergaben beziehungsweise beschränkte Ausschreibungen 50.000 Euro vorgesehen:

http://www.thueringen.de/

 

 

Weitere Informationen finden sie auf den gemeinsamen Internet-Seiten der Auftragsberatungsstellen

in Deutschland unter www.abst.de.

 

Verantwortlich:

STKA

Ständige Konferenz der

Auftragsberatungsstellen

Volker Romeike

-Sprecher c/o

ABST SH

Auftragsberatungsstelle

Schleswig-Holstein

Bergstraße 2

24106 Kiel

Tel.: 0431 / 98 651 -30

info@abst-sh.de

Beitrag jetzt bewerten:


Social Media Toolbar Social
Social Media Toolbar Print
Social Media Toolbar Mail