Rechtsprechung zum Thema Vergaberecht
13.09.2008 | Rechtsprechung
EuGH-Urteil zur Tarifreueverpflichtung bei der Vergabe von Aufträgen
Tariftreueerklärung nach dem niedersächsischen Landesvergabegesetz verstößt gegen Europarecht!
EuGH-Urteil zur Tarifreueverpflichtung bei der Vergabe von Aufträgen
Mit Urteil vom 3. 4.2008 (C-346/06) hat der EuGH entschieden, dass die Tariftreueerklärung nach dem niedersächsischen Landesvergabegesetz gegen Europarecht verstößt und unzulässig ist. Die Regelung ist im Kern auch in anderen Landesgesetzen zu finden. Sie sieht vor, dass öffentliche Bauaufträge des Landes nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, ihre Arbeitnehmer
bei der Ausführung dieser Leistungen nach den jeweils geltenden Lohntarifen zu entlohnen und dies auch bei ihren Nachunternehmern sicherzustellen.
Kommunale Auftraggeber sind ermächtigt, vor der Vergabe ihrer Bauaufträge entsprechende Tariftreueerklärungen zu verlangen. Vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH kann diese Forderung nicht aufrechterhalten werden. Das Urteil ist unter Eingabe des Aktenzeichens abzurufen unter:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de.

