Mittwoch, 22. Februar 2012

News zum Thema Vergaberecht

06.12.2011 | Newsbeitrag

Festgelegt: Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2012


Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß die sog. EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Dabei fallen diese aufgrund der aktuellen EURO-Schwäche etwas höher aus als bisher – was aber in Deutschland zumindest vorerst fast ohne Auswirkungen bleibt.
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Festgelegt: Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2012

Die Änderung erfolgte durch die “Verordnung EU Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011”, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 319/43 vom 2.12.2011.

  

Hier können Sie die Änderung im Volltext nachlesen.

 

Die EU-Kommission setzt in zweijährigem Turnus die Schwellenwerte unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu fest.

  

Danach betragen die neuen Schwellenwerte ab Inkrafttreten der Verordnung am 01.01.2012:

 

• Für Bauaufträge: 5.000.000 EUR

 

• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR

 

• Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 400.000 EUR

 

• Für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 130.000 EUR

 

Im Gegensatz zu EU-Richtlinien gelten Verordnungen der EU unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten, d.h. ohne Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber. Gleichwohl gelten in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV noch die alten Schwellenwerte (zu finden hier) weiter. Grund: Die Schwellenwerte setzen Mindeststandards, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen. Eine strengere Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten, wie es die aktuellen niedrigeren deutschen Werte darstellen, ist zulässig und wirksam.

 

Anders sieht die Situation für die Sektorenauftraggeber aus, da § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enthält. Für diese gelten also ab dem 01.01.2012 die neuen Schwellenwerte

Quelle: www.vergabeblog.de

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