Dienstag, 22. Mai 2012

News zum Thema Vergaberecht

26.10.2010 | Newsbeitrag

Öffentlich-private Partnerschaften bei Investitionsvorhaben


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Öffentlich-private Partnerschaften bei Investitionsvorhaben

EU-Kommission befürwortet öffentlich-private Partnerschaften bei Investitionsvorhaben

 

Die Kommission wendet sich mit einer Mitteilung [KOM (2009) 615 endg.] an öffentliche Auftraggeber und private Investoren: Die Nutzung von öffentlich-rechtlichen Partnerschaften soll künftig bei Investitionsvorhaben gefördert werden.

 

Ziel: Die Kommission will die Nutzung von öffentlich-privaten Partnerschaften („Public Private Partnerships“, PPP) bei Investitionsvorhaben fördern.

Wirkung: Es handelt sich um eine nicht verbindliche Maßnahme der Kommission in Form einer Mitteilung (soft law).

Betroffene: Öffentliche Auftraggeber, private Investoren.

 

Der jüngsten Initiative vorausgegangen ist eine relative Ruhephase auf EU-Ebene zum Thema öffentlich-private Partnerschaften („Public Private Partnerships“, PPP). Die Kommission startete 2004 eine Anhörung zu PPP und zu den EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen [Grünbuch KOM(2004) 327], deren Ergebnisse sie 2005 vorstellte [Mitteilung KOM(2005) 569]. 2008 veröffentlichte die Kommission Leitlinien für die Auslegung besagter EU-Vorschriften für deren Anwendung auf institutionalisierte PPP.

 

Demnach sind für die Auswahl des privaten Partners entweder die Vergaberichtlinien oder die allgemeinen Grundsätze des AEUV (ex-EGV) maßgeblich. Im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms [Mitteilung KOM(2008) 800] hat die Kommission drei PPPs vorgeschlagen, um die Entwicklung innovativer Technologien zu fördern: die „Europäische Initiative für umweltfreundliche Kraftfahrzeuge“           (5 Mrd. €),       die „Europäische            Initiative          für energieeffiziente Gebäude“ (1 Mrd. €) und die „Initiative zur Fabrik der Zukunft“ (1,2 Mrd. €).

 

Die Kommission will einen „effektiven und günstigen Rahmen für die Zusammenarbeit“ zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor schaffen, um PPPs zu fördern. Sie beabsichtigt folgende Maßnahmen:

-       Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln für PPP: In Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank sollen bestehende Gemeinschaftsinstrumente neu ausgerichtet und innovative Bürgschaftsinstrumente für die ÖPP-Finanzierung entwickelt werden.

-       Erleichterung mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an PPP: Die Kommission will die Richtlinie zu öffentlichen Aufträgen im Hinblick auf ihre PPP-Freundlichkeit überprüfen. In diesem Zusammenhang macht die KOM auch deutlich, dass sie weiterhin an ihrem Plan festhält, einen gemeinschaftlichen Rechtsakt für Konzessionen vorzulegen.

-       Bessere Verbreitung des einschlägigen Fachwissens: Über bewährte Verfahren sollen die Managementfähigkeiten der öffentlichen Verwaltung im PPP-Bereich ausgeweitet werden. Zudem soll eine Expertengruppe der Kommission zu PPP eingerichtet werden, in der alle einschlägigen Interessengruppen ihre Anliegen und Ideen erörtern können. 

 

 

 

Bewertung

Öffentlich-private Partnerschaften können in vielen Fällen ein geeignetes Instrument zur Umsetzung von Investitionsvorhaben sein. Gegen einen Abbau von Hemmnissen bei der Umsetzung von PPPs ist nichts einzuwenden. Dies gilt auch für die Beseitigung von Benachteiligungen der PPPs bei der Zuweisung von EU-Mitteln. Die von der Kommission angekündigte Aufstockung der EU-Finanzmittel für PPPs ist hingegen kritisch zu sehen, da bestimmte Formen der Realisierung öffentlicher Investitionen nicht gegenüber anderen begünstigt werden sollten. Als konjunkturpolitisches Instrument sind PPPs aufgrund des langen Zeitraums zwischen der Vorbereitung einer Ausschreibung und der tatsächlichen Umsetzung einer öffentlichen Investition ungeeignet.

 

Die Mitteilung ist abrufbar unter

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0615:FIN:DE:PDF

 

Autorin: Julia Levasier, Infoblatt Vergaberecht Nr. 4

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