Gesetzgebung zum Thema Vergaberecht
13.07.2008 | Gesetzgebung
Richtlinienvorschlag zur Forderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge
Am 24. Juni 2008 hat der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, der in 2006 den ersten Kommissionsvorschlag noch abgelehnt hatte, dem neuen Vorschlag zugestimmt.
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Richtlinienvorschlag zur Forderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge
Intention der Richtlinie
Der erste Vorschlag der EU-Kommission zur Thematik wurde im Juni 2006 vom EU-Parlament abgelehnt. Die EU-Kommission hat deshalb im Dezember 2007 einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt. Dieser verfolgt das Ziel, mit der öffentlichen Beschaffung als einem „Schlüsselmarkt“ die Einführung umweltfreundlicher Technologien bei den Kraftfahrzeugen voran zu treiben. Besondere Bedeutung kommt nach Ansicht der Kommission dem Vorbildcharakter der öffentlichen Hand zu. Der Vorschlag zielt ab auf alle
- Fahrzeugbeschaffungen von öffentlichen Stellen, die öffentliche Auftraggeber im Sinne der Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sind sowie
- Fahrzeugkäufe von Unternehmen, die aufgrund einer behördlichen Lizenz, Genehmigung oder Erlaubnis öffentliche Personenverkehrsdienste erbringen („Betreiber“ im Sinne der ÖPNV-Verordnung 1370/2007).
Wesentliche Inhalte des Kommissionsvorschlages:
Gemäß dem Richtlinienvorschlag müssen die in a) und b) genannten Adressaten bei der Beschaffung bzw. beim Kauf von Straßenfahrzeugen die über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten des
Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und der Schadstoffemissionen als Vergabekriterien beziehungsweise als Anschaffungskriterien berücksichtigen, um so saubere und energieeffiziente Fahrzeuge zu fördern.
Aktueller Stand der Gesetzgebung:
Am 24. Juni 2008 hat der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, der in 2006 den ersten Kommissionsvorschlag noch abgelehnt hatte, dem neuen Vorschlag zugestimmt. Jedoch haben die Abgeordneten einige wichtige Änderungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen:
- Die Richtlinie soll nur oberhalb der Schwellenwerte gelten (RL 2004/17/EG und 2004/18/EG, d.h. in den meisten Fällen sind nur Fahrzeugkäufe oberhalb von 206.000 € betroffen.)
- Spezialfahrzeuge, die nur in sehr geringer Zahl hergestellt werden, wie Rettungsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge etc. sind ausgenommen.
- Die Richtlinie soll ab 2010 gelten.
- Die Hersteller werden verpflichtet, Daten zu den Schadstoffemissionen und zur Energieeffizienz gleich bei der Erstellung von Angeboten mitzuteilen. Das Parlamentsplenum wird im Herbst 2008 über den Vorschlag in erster Lesung abstimmen. Auch die Mitgliedstaaten im Rat sehen die geplante Richtlinie mehrheitlich positiv.

