Rechtsprechung zum Thema Vergaberecht
17.11.2011 | Rechtsprechung
Schadensersatz bei Verstößen gegen Vergabevorschriften (BGH, Urteil vom 09.06.2011 - X ZR 143/10)
Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verstößen gegen Vergabevorschriften verzichtet der BGH nunmehr auf das bisher geforderte Merkmal, dass der Bieter auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens vertraut haben müsse.
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Schadensersatz bei Verstößen gegen Vergabevorschriften (BGH, Urteil vom 09.06.2011 - X ZR 143/10)
Schadensersatz, z.B. nach Aufhebung eines Vergabeverfahrens, für die kein vergaberechtlich anerkannter Grund vorlag, konnte ein Bieter in der Vergangenheit nur dann verlangen, wenn er sich ohne Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens daran entweder gar nicht oder nicht so wie geschehen beteiligt hätte. Ausreichend ist künftig ein Verstoß der Vergabestelle gegen Vergabevorschriften, welcher den Ausschreibungsaufwand der Bieter im Hinblick auf den erwarteten Wettbewerb zunichte macht. Ausdrücklich offengelassen hat der BGH die Frage, ob die Vergabestelle - in Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung (vgl. VergabeR 2011, 71) - verschuldensunabhängig haftet.
Quelle: TSP Theißen Stollhoff & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft
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