Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht
Was verbirgt sich hinter diesem Titel?
Der „Wuttig“, wie der Kommentar, von den Praktikern vor Ort genannt wird, ist den Gemeinden, Zweckverbänden und Aufsichtsbehörden eine verlässliche Hilfe bei der Arbeit mit der komplizierten Materie des gemeindlichen Satzungsrechts.
Besonders Hilfreich:
Die Aufbereitung des gesamten Stoffes in einem ausgeklügelten Frage-Antwort-System. Dieses System stellt sicher, dass ausschließlich dort nachgelesen werden muss, wo auch die Antwort steht; und nicht in seitenlangen Ausführungen, in denen dann doch nur ein "ähnlicher" Fall behandelt wird.
Alle 2056 Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern setzen aufgrund der gemeindlichen Satzungsautonomie gemeindliches Satzungsrecht. Die Bandbreite reicht von der Erschließung bis zur Ausfinanzierung öffentlicher Einrichtungen.
Anschauliche Ausführungen zur kommunalen Selbstverwaltung finden Sie in unserem Titel „Praxiswissen für Kommunalpolitiker“ab Seite 41; dort können Sie außerdem einen Überblick über das kommunale Unternehmensrecht nachlesen (ab Seite 336) .

