Grundsteuer und Gewerbesteuer
Alles Wissenswerte zu Grund- und Gewerbesteuer
Die Grundsteuer besteuert den in der Gemeinde liegenden Grundbesitz.
Sie ist eine Gemeindesteuer und wird in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt und erhoben. Das Finanzamt errechnet den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag. Unter Anwendung des durch Satzung festgelegten Hebesatzes setzt die Gemeinde die Steuer fest.
Schwerpunkt des Werkes ist inhaltlich als auch umfänglich der Kommentarteil zum Grundsteuergesetz. In ihm findet der Praktiker im kommunalen Steueramt zuverlässig Antworten zu Fragen der täglichen Vollzugsarbeit. Übersichtlich gegliedert, verständlich geschrieben und für jeden Paragraphen mit einer eigenen Übersicht versehen wird der schnelle Zugriff wichtiger Informationen erleichtert.
Das Werk ist als Loseblattwerk und als praktische Onlinelösung erhältlich.
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer.
Sie wird ebenfalls in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt und erhoben. Die Finanzämter ermitteln die Besteuerungsgrundlagen und erlassen einen Gewerbesteuermessbetragsbescheid. Unter Anwendung des durch Satzung festgelegten Hebesatzes setzt die Gemeinde die Steuer fest.
Diese Kommentierung des Gewerbesteuergesetztes macht klar, was sich zum rechtmäßigen Vollzug des Gesetzes aus dem Wortlaut der Vorschrift alleine nicht ableiten lässt. Dem Praktiker im kommunalen Steueramt stehen alle Sachinformationen in nur einem Band zur Verfügung.
Das Werk ist als Loseblattwerk und als praktische Onlinelösung erhältlich.
Anschauliche Ausführungen zur Gewerbeteuer finden Sie in unserem Titel „Praxiswissen für Kommunalpolitiker“ ab Seite 187.

