Dienstag, 22. Mai 2012

Der kommunale Finanzausgleich

Der kommunale Finanzausgleich

Der Oberbegriff Finanzausgleich umfasst den bundesstaatlichen Finanzausgleich (Bund/Länder), den Länderfinanzausgleich und den kommunalen Finanzausgleich.

 

Der kommunale Finanzausgleich hat das Ziel durch Zuweisungen des Landes die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und gleichzeitig vorhandene Steuerkraftunterschiede der Kommunen auszugleichen. Dieser Ausgleich erfolgt in erster Linie über die Schlüsselzuweisungen, Umlagen und die Investitionsförderung.
(aus: Stichwort Finanzausgleich, ABC der kommunalen Praxis, Praxiswissen für Kommunalpolitiker, Seite 10)

Anschauliche Ausführungen zum kommunalen Finanzausgleich finden Sie in unserem Titel „Praxiswissen für Kommunalpolitiker“ ab Seite 210.

 

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