Dienstag, 22. Mai 2012

Kommunales Haushaltsrecht

Kommunales Haushaltsrecht

Alles wichtige zum kommunalen Haushaltsrecht auf einen Blick

Art. 61 ff der Bayerischen Gemeindeordnung regelt im Grundsatz das kommunale Haushaltsrecht. Gemeinden sind verpflichtet, ihren Haushalt zu planen und Einnahmen und Ausgaben klar und transparent offenzulegen. Die Haushaltswirtschaft ist dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit unterworfen.

(aus: Stichwort Kommunales Haushaltsrecht, ABC der kommunalen Praxis, Praxiswissen für Kommunalpolitiker, Seite 20)

 

Seit Jahrzehnten Garant für rechtssichere Haushaltsführung: Diese nunmehr seit über 20 Jahren praxiserprobte und bewährte Vorschriftensammlung enthält alle wichtigen Bestimmungen über die kommunale Haushalts- und Wirtschaftsführung, die zugehörigen amtlichen Muster, insbesondere den Gliederungsplan für den kommunalen Haushalt sowie Zuordnungsvorschriften.

 

Mit Inhaltsübersichten, Abkürzungsverzeichnis, Literaturhinweisen, einer Einführung in das Rechtsgebiet sowie einem umfangreichen Stichwortverzeichnis gibt dieses Standardwerk allen mit Haushalts- und Wirtschaftsführung befaßten kommunalen Dienstkräften rasch Sicherheit in Zweifelsfällen.

 

Das Kommunale Haushalts- und Wirtschaftsrecht ist für Sie als Loseblattwerk oder als praktische Onlinelösung erhältlich.

Kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht in Bayern im Überblick

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