Dienstag, 22. Mai 2012

Gesetzgebung zum Thema Arbeitsrecht

15.10.2011 | Gesetzgebung

Reform der Arbeitsmarktgesetze geht in den Vermittlungsausschuss


Der Bundesrat hat in seiner 888. Plenarsitzung am 14.10.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das Gesetz, mit dem der Bundestag die Rechtsgrundlagen der aktiven Arbeitsmarktpolitik optimieren möchte, bedarf aus Sicht der Länder in einigen Punkten der Überarbeitung und Verbesserung.
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Reform der Arbeitsmarktgesetze geht in den Vermittlungsausschuss

Inhalt des Gesetzentwurfs:

 

Mit dem Gesetz sollen die Rechtsgrundlagen der aktiven Arbeitsmarktpolitik verbessert werden, um durch einen effektiven und effizienten Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Integration in Erwerbsarbeit insbesondere in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter zu beschleunigen. Der Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung soll neu geordnet werden, um Beschäftigungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe dort zu stabilisieren, wo ein unmittelbarer Gang in ungeförderte Beschäftigung nicht möglich ist.

 

Die Entscheidungskompetenzen für den Einsatz der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung sollen weiter dezentralisiert werden. Arbeitsuchende Personen sollen mit der für sie zielführenden und damit richtigen Maßnahme unterstützt werden. Arbeitsmarktpolitische Instrumente und individuelle Förderleistungen sollen weiter zusammengefasst und nach der für die Ausbildung- und Arbeitsuchenden in bestimmten Situationen des Erwerbslebens erforderlichen Unterstützung geordnet werden.

 

Die bisherige Dreiteilung der Instrumente nach Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger soll aufgegeben werden. Instrumente der aktiven Arbeitsförderung mit ähnlicher Zielrichtung sollen zusammengeführt werden. Diejenigen mit geringer praktischer Bedeutung bzw. keiner oder negativer Wirkung auf die Integrationschancen von Ausbildung- und Arbeitsuchenden beim Übergang in ungeförderte Erwerbstätigkeit sollen wegfallen. Die Arbeitsmarktinstrumente sollen einfacher, transparenter und übersichtlicher geregelt werden und sollen als einheitliche Orientierungsnormen für schnelle und passgenaue Unterstützung verbunden mit einem zweckmäßigen Controlling dienen. Die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte vor Ort sollen das Instrumentarium flexibel und auf den individuellen Handlungsbedarf ausgerichtet einsetzen können. Dies diene auch dem Bürokratieabbau.

 

Durch die Stärkung der örtlichen Entscheidungskompetenzen würde die individuelle Beratung und Unterstützung verbessert werden. Durch diesen effektiven und effizienten Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente sollen die im Juni 2010 durch die Bundesregierung für die Bundesagentur für Arbeit beschlossenen strukturellen Einsparungen ab 2012 haushaltswirksam werden.

 

Außerdem sieht das Gesetz eine neue Regelung der Arbeitsbedingungen und der Vergütung der obersten und oberen Führungskräfte sowie der herausgehobenen Fachkräfte der Bundesagentur für Arbeit vor.

 

Zusammengefasst:

Mit dem Gesetz möchte der Bundestag die Rechtsgrundlagen der aktiven Arbeitsmarktpolitik optimieren. Daher sollen die Instrumente der Arbeitsförderung nunmehr auch für die Eingliederungsleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende gelten. Zudem ist es Ziel, die Instrumente effizienter auszugestalten und hierdurch auch Einsparungen zu erreichen. Aus diesen Gründen reduziert der Bundestag die Zahl der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung, führt Instrumente mit ähnlicher Zielsetzung zusammen und lässt solche wegfallen, denen er nur geringe praktische Bedeutung beimisst.

 

Geplante Einsparungen:

 

Die Bundesregierung erhofft sich durch die Maßnahmen eine Entlastung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit um rund 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2012. Ab dem Jahr 2013 sollen die Minderausgaben ca. 2 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

 

Stellungnahme des Bundesrats:

 

Am 8.7.2011 hat der Bundesrat umfangreich zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Die Länder setzen sich u. a. dafür ein, den Gründungszuschuss nicht zu kürzen. Es handele sich hierbei um ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung, das zukünftig sogar als Pflichtleitung auszugestalten sei. Finanzierungseinschnitte bei der Berufseinstiegsbegleitung lehnt der Bundesrat ab. Auch dieses Programm habe sich bewährt. Er vertritt zudem die Ansicht, dass berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in der Alten- und Krankenpflege zwingend zu fördern sind. Auch seien die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Arbeitsförderung und Jugendhilfe deutlich zu verbessern, um die Eingliederungschancen sozial benachteiligter junger Menschen zu erhöhen.

 

Bundestag lehnt Vorschläge ab:

 

Der Bundestag hat die Vorschläge des Bundesrats im Wesentlichen nicht berücksichtigt.

 

Weiteres Verfahren im Bundesrat:

 

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrats hat dem Bundesrat empfohlen, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen. Er vertritt die Auffassung, dass das Gesetz im Ergebnis die Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt nicht verbessert, sondern lediglich Einschränkungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik vornimmt. Im Vordergrund stehe die Realisierung enormer Einsparungen. Insgesamt werde der Beschluss des Bundestags den Herausforderungen des Arbeitsmarkts nicht gerecht.

 

In der Plenarsitzung vom 14.10.2011 hat der Bundesrat darüber hinaus noch eingewendet, vor dem Hintergrund weiterhin hoher Arbeitslosenzahlen bei Älteren sie die Kürzung der Förderdauer des Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren zu streichen.

 

Das Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss bleibt abzuwarten.

 

 

Quellen:

Bundesrats-Drucksache 556/11 und Pressemitteilungen des Bundesrats

 

 

Bernhard Faber, Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

 

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