Blog zum Brennpunkt Beamtenrecht
07.05.2012
Der Blog zur Beamtenrechtsreform
Dr. Maximilian Baßlsperger ist Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts und seit 15 Jahren als Kommentator für das Bayerische Beamtenrecht tätig. Als hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, befasst er sich insbesondere mit dem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, sowie mit dem Recht des öffentlichen Dienstes.
Dr. Maximilian Baßlsperger | 16.01.2012
10 Jahre: Stoibers „Flughafenrede“
Die freie Rede ist nicht nur Teil der Ausbildung von Beamten, die Fähigkeit, frei reden zu können, kann auch als Eignungsmerkmal bei der Einstellung herangezogen werden. Dabei sollte man aber nicht vergessen: Diese Fähigkeit ist von bestimmten Faktoren, wie z.B. einer gewissen Tagesform, abhängig, was die berühmte „Flughafenrede“ des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber mit besonderer Anschaulichkeit zeigt.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
manche Reden bleiben einfach in Erinnerung. Ich denke dabei etwa an die Ansprache Willy Brandts anlässlich des Mauerfalls vom 10. November 1989 „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört“, die Rede Martin Luthers Kings „Ich habe einen Traum“ vom 28. August 1963, die Ansprache Ernst Reuters „Schaut auf diese Stadt“ vom 9. September 1948 oder die Rede von Winston Churchill „Ihre beste Stunde“ im Britischen Unterhaus vom 18. Juni 1940 – und natürlich die berühmte Flughafenrede des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber anlässlich des Neujahrs-Empfangs der CSU München. Diese jährt sich am 21. Januar 2012 zum zehnten Mal. Aus Anlass dieses „Jubiläums“ hier der Wortlaut im Auszug:
"Wenn Sie vom Hauptbahnhof in München ... mit zehn Minuten, ohne, dass Sie am Flughafen noch einchecken müssen, dann starten Sie im Grunde genommen am Flughafen ... am ... am Hauptbahnhof in München starten Sie Ihren Flug. Zehn Minuten. Schauen Sie sich mal die großen Flughäfen an, wenn Sie in Heathrow in London oder sonst wo, meine sehr ... äh, Charles de Gaulle in Frankreich oder in ... in ... in Rom.
Wenn Sie sich mal die Entfernungen anschauen, wenn Sie Frankfurt sich ansehen, dann werden Sie feststellen, dass zehn Minuten Sie jederzeit locker in Frankfurt brauchen, um ihr Gate zu finden. Wenn Sie vom Flug ... vom ... vom Hauptbahnhof starten – Sie steigen in den Hauptbahnhof ein, Sie fahren mit dem Transrapid in zehn Minuten an den Flughafen in ... an den Flughafen Franz Josef Strauß.
Dann starten Sie praktisch hier am Hauptbahnhof in München. Das bedeutet natürlich, dass der Hauptbahnhof im Grunde genommen näher an Bayern ... an die bayerischen Städte heranwächst, weil das ja klar ist, weil auf dem Hauptbahnhof viele Linien aus Bayern zusammenlaufen…“
Sie können diese Rede aber auch unter www.youtube.com/watch?v=f7TboWvVERU im Original und in voller Länge genießen.
Die Fähigkeit zur freien Rede spielt im Beamtenrecht gleich mehrfach eine wichtige Rolle: Sie ist zum einen Teil der Ausbildung, sie kann zum anderen aber auch als Eignungsmerkmal bei der Einstellung und der Vergabe bestimmter Dienstposten als Vorstufe einer Beförderung herangezogen werden. Die Kunst der freien Rede ist eine Gabe und kann schon deshalb nur in sehr beschränktem Umfang in den in großer Zahl angebotenen Rhetorikseminaren gelernt werden – und auch die Tagesform ist mitunter von Bedeutung (siehe Stoiber).
Gerade für die Auswahl der Beamten stellt sich deshalb die Frage, ob neue Methoden der Personalrekrutierung, wie etwa die Bewertung eines freien Redevortrags oder die Ernennung aufgrund der Teilnahme an einem Assessmentverfahren überhaupt sachdienlich sind (siehe dazu die Beitrage: Assessment – Center bei der Ernennung von Beamten und Assessment – Center bei der Ernennung von Beamten – Teil II).
Fazit:
Nach wie vor stellen Schulnoten und anonyme Leistungsnachweise wie schriftliche Auswahlverfahren die beste und gerechteste Möglichkeit für die Auswahl der Bewerber dar.
Für das in der Verfassung bestimmte Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG kann einer Fähigkeit zur freien Rede nur eine Abrundungswirkung zukommen. So stellen die Verwaltungsgerichte – völlig zu Recht – enge Grenzen für die Rechtmäßigkeit subjektiver Auswahlverfahren im Bereich des Beamtenrechts auf (vgl.: OVG NRW vom 17.11.2009, ZBR 2010, S. 314 oder VG Düsseldorf vom 16.7.2010 - Az.: 2 L 523/10).
Herzlich,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Zum Leistungsprinzip vgl.: 1. Baßlsperger, Einführung in das Beamtenrecht, Kapitel 5 2. Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtenrecht, § 9 BeamtStG, Rn. 3 ff. 3. v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, HBR § 11 BeamtStG, Rn. 29 ff |
Kommentare
Manfred Buchberger kommentiert am 18.01.2012 um 12:33
Ja ja der Edi,
er war halt doch der King of (Polit)-Comedy! Wenn er nicht Ministerpräsident geworden wäre, hätte der überhaupt Beamter werden können?
Hier noch eine seiner berühmten Reden
Äh, natürlich freuen wir uns das ist gar keine Frage freuen wir uns und die Reaktion war völlig richtig einen äh sich normal verhaltenden Bär in Bayern zu haben. Äh ja das ist gar net zum Lachen. Äh und der Bär ein Normalfall ich muss mich ja auch äh auch Werner Schnappauf hat sich natürlich hier äh intensiv äh mit äh so genannten Experten austausch... austauschen äh müssen. Nun haben wir der normal verhaltende Bär lebt im Wald geht niemals äh raus und äh reißt vielleicht äh ein bis zwei Schafe im Jahr. äh wir haben dann einen Unterschied zwischen dem normal sich verhaltenden Bär dem Schadbär und dem äh Problembär. Und äh es ist ganz klar dass äh dieser Bär äh ein Problembär ist und äh es ist im übrigen auch äh im Grunde genommen äh durchaus äh ein gewisses Glück gewesen. Der hat um 1 Uhr nachts äh praktisch äh diese Hühner gerissen. Und äh Gott sei dank war in dem Haus äh war also jedenfalls ist das nicht bemerkt worden aufgrund von äh es ist nicht bemerkt worden. Stellen Sie sich mal vor der war ja mittendrin stellen Sie sich mal vor äh die Leute wären raus und wären praktisch jetzt äh dem Bären äh praktisch begegnet äh was da hätte passieren können...
Manfred Buchberger | 18.01.2012

