Dienstag, 22. Mai 2012

Fachbeiträge zum Thema Beamtenrecht

19.03.2010 | Fachbeitrag

Aktuelle Entwicklung des Dienstrechts in den Ländern


(Stand März 2010)
Von Cornelia Pielenz, Rechtsanwältin – verdi Bundesverwaltung Berlin
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Aktuelle Entwicklung des Dienstrechts in den Ländern

Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz bzgl. des Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechts auf die einzelnen Bundesländer übergegangen. Beim Bund ist die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz gem. Art. 74. Abs. 1 Nr. 27 GG bzgl. der Statusrechte und –pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Richter in den Ländern geblieben. Von seiner Gesetzgebungskompetenz hat der Bund durch das Beamtenrechtsstatusgesetz (BeamtStG) vom 17.6.2008 (BGBL. I S. 1010), in Kraft getreten am 1.4.2009, Gebrauch gemacht und die Kernbereiche des Beamtenverhältnisses festgelegt.

 

Das Beamtenrechtsrahmengesetz wurde damit weitgehend ersetzt. Das BeamtStG enthält weitgehende Öffnungsklauseln für den Landesgesetzgeber. Zunächst haben die meisten Bundesländer im vergangenen Jahr lediglich die gesetzlichen Regelungen dem BeamtStG angepasst.

 

Nachdem das Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes in Kraft ist, wird nun auch in den einzelnen Bundesländern begonnen, das Dienstrecht für die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte zu reformieren. Die Gesetzgebungsverfahren sind in vielen Ländern hierzu noch nicht abgeschlossen, so dass im Folgenden nur ein Überblick über den derzeit aktuellen Stand im März 2010, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, gegeben werden kann:

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