Dienstag, 22. Mai 2012

Rechtsprechung zum Thema Beamtenrecht

10.10.2011 | Rechtsprechung

BVerwG verdoppelt Anspruch auf Freizeitausgleich für Feuerwehrleute


Beamte deutscher Berufsfeuerwehren haben einen Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich von monatlich bis zu 24 Stunden, wenn sie über die 48-Wochen-Stunden hinaus gearbeitet haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Social Media Toolbar Social
Social Media Toolbar Print
Social Media Toolbar Mail
3 Bewertungen

BVerwG verdoppelt Anspruch auf Freizeitausgleich für Feuerwehrleute

Von diesemUrteil betroffen ist entsprechend dem beim Gericht gestellten Antrag ein Zeitraum vom 1. Februar 2002 bis zum 31. Dezember 2006. Die Richter in Leipzig haben den vom OVG Münster bereits testierten Freizeitausgleich von 12,11 Stunden mit ihrem Spruch praktisch verdoppelt.

BVerwG 2 C 32.10 – 37.10


Das Musterverfahren war von der komba gewerkschaft,Kommunalgewerkschaft
im dbb beamtenbund und tarifunion, für einen Feuerwehrbeamten aus Bielefeld geführt worden.

 

Uli Silberbach, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und komba-Chef, sieht in dem Urteil einen Durchbruch in der Sache und einen Erfolg des Einsatzes der komba gewerkschaft für die Berufsfeuerwehrbeamten. Den deutschen Städten mit Berufsfeuerwehren und hauptamtlichen Wachen sei höchstrichterlich klar gemacht worden, dass Feuerwehrbeamten nach Treu und Glauben Freizeitausgleich zustehe, pauschale Abzüge von Mehrarbeitsstunden ohne Ausgleich rechtswidrig seien und auch der geleistete Bereitschaftsdienst in vollem Umfang berücksichtigt werden müsse.

 

Silberbach bedauerte, dass die Entscheidung noch Rechtsfragen offen lasse. So äußerten sich die Richter nicht zur Frage der Verjährung und zur Höhe eines finanziellen Ausgleichs, falls der Freizeitausgleich aus personellen Gründen nicht möglich ist. Auch die Frage, ob inzwischen pensionierte Feuerwehrbeamte
in den Genuss des Ausgleichs kommen werden, bleibt späteren Verfahren vorbehalten, die das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im Frühjahr 2012 behandeln wird.

 

Dieses Urteil habe bereits erhebliche Konsequenzen für die Feuerwehren, so Silberbach. Er rechne damit, dass aufgrund der noch offenen Verfahren mehr als 2.000 Feuerwehrbeamte durch das jetzt erstrittene Urteil weitere Ansprüche haben werden. Wegen der Personalknappheit rechne die komba gewerkschaft damit, dass die Möglichkeiten für die Gewährung von Freizeit für Überstunden eher beschränkt sind und vor allem ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommt. Sie fordere die betroffenen Städte auf, dafür bereits Rückstellungen in den Personalhaushalten vorzusehen, so Silberbach.

 

Quelle: dbb newsletter 071/2011 vom 5.10.2011

Beitrag jetzt bewerten:


Social Media Toolbar Social
Social Media Toolbar Print
Social Media Toolbar Mail

Wie sehen Sie das?
Angenommen, Sie wären Berufsanfänger/in – würden Sie heute den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber wählen?

Ja
Nein
Unentschlossen


zum Ergebnis