Dienstag, 22. Mai 2012

Fachbeiträge zum Thema Beamtenrecht

08.02.2011 | Fachbeitrag

Das neue bayerische Besoldungsrecht – was ändert sich für die Betroffenen?


Mit dem Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 5.8.2010 (GVBl. S. 410) wurde mit Wirkung vom 1.1.2011 für die bayerischen Beamtinnen und Beamten ein neues Dienstrecht geschaffen. Teile dieses Gesetzespakets sind das neue bayerische Leistungslaufbahngesetz (LlbG), das neue bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG), das neue bayerische Versorgungsgesetz (BayBeamtVG) sowie zahlreiche Änderungsgesetze.
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Das neue bayerische Besoldungsrecht – was ändert sich für die Betroffenen?

Mit dem Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 5.8.2010 (GVBl. S. 410) wurde mit Wirkung vom 1.1.20111  für die bayerischen Beamtinnen und Beamten ein neues Dienstrecht geschaffen. Teile dieses Gesetzespakets sind das neue bayerische Leistungslaufbahngesetz (LlbG), das neue bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG), das neue bayerische Versorgungsgesetz (BayBeamtVG) sowie zahlreiche Änderungsgesetze.
Die folgenden Informationen sollen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Schwerpunkte des neuen bayerischen Besoldungsrechts geben. Dies sind unter anderem die Abkehr vom Besoldungsdienstalter und die damit verbundene Modifizierung der Grundgehaltstabellen oder die Neugestaltung der Besoldungsordnungen:

 

1. Abkehr vom Besoldungsdienstalter

2. Neugestaltung der Besoldungsordnungen

3. Weitere wesentliche Inhalte

4. Bayerische Zulagenverordnung

5. Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten

 

 

 

 

 

 

 

 


 

1Das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern ist überwiegend mit Wirkung vom 1.1.2011 in Kraft getreten. Davon abweichend sind jedoch verschiedene Ermächtigungsnormen zum Erlass von Rechtsverordnungen bereits zum 1.11.2010 in Kraft getreten (z. B. die Ermächtigung in Art. 51 Abs. 4 für den Erlass der Bayer. Zulagenverordnung, siehe hierzu Ziffer 4).

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