Dienstag, 22. Mai 2012

Gesetzgebung zum Thema Beamtenrecht

12.10.2011 | Gesetzgebung

„Trennung der Systeme" in Niedersachsens Beamtenversorgung


Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 11.10.2011 das „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" beschlossen.
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„Trennung der Systeme" in Niedersachsens Beamtenversorgung

Ziel der "Trennung der Systeme" ist es, den Arbeitsplatzwechsel zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu erleichtern. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass Beamte, die aus dem Beamtenverhältnis in ein privates Beschäftigungsverhältnis wechseln, ihre - während des Beamtenverhältnisses erworbenen - Pensionsansprüche weitestgehend beibehalten können. Denn bisher gehen Pensionsansprüche mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis komplett verloren. Die Betroffenen werden stattdessen - zu ungünstigeren Konditionen - in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Für diejenigen Beamten, die bis zu Ihrer Pensionierung im Beamtenverhältnis verbleiben, ändert sich hingegen nichts.


„Das Gesetz hat den Sinn, den Wechsel aus oder in den öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten. Insbesondere soll die Arbeitsplatzauswahl nicht davon abhängig gemacht werden, ob Rentenanwartschaften beziehungsweise Beamtenversorgungsansprüche gegebenenfalls verloren gehen oder berücksichtigt werden können. Genau das will dieses Gesetz verhindern und damit Anreize schaffen", erläuterte Finanzminister Hartmut Möllring.
 

Quelle: Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei vom 11.10.2011

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