Dienstag, 22. Mai 2012

Fachbeiträge zum Thema Beamtenrecht

10.11.2011 | Fachbeitrag

Zusammenfassung der Besoldungsrunde 2011/2012 1


Von Birgit Zinner, Staatsministerium der Finanzen München
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Zusammenfassung der Besoldungsrunde 2011/2012 1

Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011:

  • Einmalzahlung von 360 €
  • lineare Anpassung ab 1.4.2011 von 1,5 % 
  • lineare Anpassung ab 1.1.2012 von 1,9 % sowie einen Sockelbetrag von 17 €

 

Folgewirkungen auf die Bezüge der Beamten der Länder die Mitglieder der TdL sind:


  • zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Besoldung der Beamten und Richter in Brandenburg2, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen3, Nordrhein-Westfalen4, Sachsen5 und Sachsen-Anhalt.

 

  • Schleswig-Holstein : Übernahme Tarifergebnis, jedoch Verminderung der linearen Anpassung zum 1.1.2012 um 0,2 % für die Zuführung zur Versorgungsrücklage.

 

  • Hamburg8: Übernahme der linearen Anpassungen – keine Übertragung der Einmalzahlung und des Sockelbetrags.

 

  • Thüringen9: lineare Anpassungen ab 01.10.2011 um 1,5 % und ab 1.4.2012 um 1,9 % zzgl. Sockelbetrag von 17 €.

 

  • Bremen10:
  

BesGr. bis einschl. A 8

Lineare Erhöhung ab 1.4.2011 um 1,5 %

Einmalzahlung i. H. v. 360 €

Lineare Erhöhung ab 1.4.2012 um 1,9 % zzgl. Sockelbetrag von 17 €

BesGr. A 9 bis einschl. A 11
Lineare Erhöhung ab 1.4.2011 um 1,5 %
Lineare Erhöhung ab 1.4.2012 um 1,9 % zzgl. Sockelbetrag von 17 €
Übrige BesGr. Lineare Erhöhung ab 1.10.2011 um 1,5 %
Lineare Erhöhung ab 1.10.2012 um 1,9 % zzgl. Sockelbetrag von 17 €

 


  
  • Bayern: keine Anpassungen im Jahr 2011; noch keine Entscheidungen für das Jahr 2012.
  
  • Saarland: voraussichtlich im Dezember 2011 eine Einmalzahlung von 360 € und ab 1.7.2012 eine lineare Anpassung von 1,9 %. 

 

  • Baden-Württemberg11: lineare Anpassungen zum 1.4.2011 um 2 % und zum 1.1.2012 um 1,2 % zzgl. Sockelbetrag von 17 €; außerdem Einmalzahlungen zwischen 100 € und 280 € abhängig von der Besoldungsgruppe.

 

  • Rheinland-Pfalz: Einmalzahlung von 360 € sowie lineare Anpassung von 1,5 % ab 1.4.2011; ab 2012 sollen die Bezüge zum 1.1. jeden Jahres um 1 % erhöht werden12.

 

Zur Ergänzung: die Anpassungsmaßnahmen des Bundes und der Länder die nicht Mitglieder der TdL sind:

 

  • Bund13: lineare Anpassungen zum 1.1.2010 um 1,2 %, zum 1.1.2011 um 0,6 % und zum 1.8.2011 um 0,3 %; Einmalzahlung i. H. v. 240 € im Januar 2011.
  • Berlin14: lineare Anpassungen zum 1.10.2010 um 1,5 % und zum 1.8.2011 um 2 %.
  • Hessen15: lineare Anpassungen zum 1.10.2011 um 1,5 % und zum 1.10.2012 um 2,6 %.

 

 

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1 Siehe hierzu auch die aktualisierten Erläuterungen in der Einführung zu Teil C „Länderrecht“ in Schwegmann/Summer zum Stand der 158. AL (Erscheinungstermin voraussichtlich Januar 2012)
2 Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 v. 18.10.2011 (GVBl. I Nr. 23)
3 Niedersächsisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 v. 26.5.2011 (GVBl. S. 141)
4 Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 Nordrhein-Westfalen v. 5.4.2011 (GV. NRW S. 202)
5 Siebtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes vom 16.6.2011 (SächsGVBl. S. 170)
6 Landesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 v. 6.10.2011 (GVBl. S. 680)
7 Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 vom 16.6.2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 188)
8 Siehe Entwurf eines Gesetzes über die jährliche Sonderzahlung und die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012, Drs. 20/1016
9 Siehe Entwurf eines Gesetzes über die jährliche Sonderzahlung und die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012, Drs. 20/1016
10 Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2011/2012 in der Freien Hansestadt Bremen v. 12.4.2011 (Brem. Gbl. S. 288)
11 Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2011 v. 15.3.2011 (GBl. S. 103)
12 Siehe Entwurf des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung, LT-Drs. 16/281
13 Bundesbesoldungs- und -Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 v. 19.11.2010 (BGBl. I S. 1552)
14 Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 v. 8.7.2010 (GVBl. S. 326)
15 Entwurf des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2011/2012 sowie zur Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes (LT-Drs. 18/4125)
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