Dienstag, 22. Mai 2012

Das neue Dienstrecht in Bayern

Das Beamtenrecht ist in Bewegung. Wir begleiten Sie durch die Reformlandschaft.

Wie sieht die Beamtenlaufbahn jetzt aus? Wo ändert sich etwas? Welche Auswirkungen haben die Änderungen? Erschließen Sie sich spielerisch und per Mausklick alles, was Sie wissen sollten.

Unsere Werke zum Beamtenrecht begleiten Sie außerdem bei allem, was ansteht. Mit Expertenrat, praxisnahen Kommentierungen und zeisparenden Orientierungshilfen.
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Das neue Dienstrecht in Bayern

Mit dem Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 5.8.2010 (GVBl. S. 410) wurde mit Wirkung vom 1.1.2011  für die bayerischen Beamtinnen und Beamten ein neues Dienstrecht geschaffen. Teile dieses Gesetzespakets sind das neue bayerische Leistungslaufbahngesetz (LlbG), das neue bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG), das neue bayerische Versorgungsgesetz (BayBeamtVG) sowie zahlreiche Änderungsgesetze.

 

Was ändert sich für die Betroffenen?

1. Abkehr vom Besoldungsdienstalter
2. Neugestaltung der Besoldungsordnungen
3. Weitere wesentliche Inhalte
4. Bayerische Zulagenverordnung
5. Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten

 

>> Hier geht's zum Volltext

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