Dienstag, 22. Mai 2012

Blog zum Brennpunkt Gleichstellungsrecht

Blog rund um das Thema Gleichstellungsrecht

07.05.2012

Blog rund um das Thema Gleichstellungsrecht


Kristin Rose-Möhring ist Gleichstellungsbeauftragte im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Außerdem ist sie Mitherausgeberin der Fachzeitschrift „GiP - Gleichstellung in der Praxis“. In diesem Blog schreibt sie nicht nur über rechtliche Themen, sondern auch über die Rolle und das Selbstverständnis einer Gleichstellungsbeauftragten, über Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerken und vieles mehr.
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Kristin Rose-Möhring | 13.02.2012

Elisabeth Selbert – die Kämpferin

„Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“ Das sagte 1981 Elisabeth Selbert1, eine der vier Mütter des Grundgesetzes.

 

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

Elisabeth Selbert war eine der ersten und auch eine der besten Juristinnen Deutschlands. Sie starb vor einem Vierteljahrhundert mit fast 90 Jahren am 9.6.1986. Drei Tage zuvor war in Bonn das Bundesfrauenministerium geschaffen worden. Es ist zu vermuten, dass sie dieses Ereignis nicht mehr wahrgenommen hat. Allerdings betrieb sie noch bis zu ihrem 85. Lebensjahr eine eigene Anwaltskanzlei für Familienrecht.

 

Im November 2011 brachte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre zu den vier Müttern des Grundgesetzes heraus, die ihre Verdienste würdigt und den einzelnen Frauen eine Rolle zuweist: Frieda Nadig – die Umsetzerin, Helene Weber – die Netzwerkerin, Helene Wessel – die Unbequeme und Elisabeth Selbert – die Texterin2.

 

Richtig ist, dass Elisabeth Selbert den frauenpolitisch zentralen Satz des Artikels 3 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ formuliert hat. Sie war jedoch mehr als nur eine Texterin. Sie war dazu auch eine unbequeme Netzwerkerin und Umsetzerin, als ihr Textvorschlag in der Parlamentarischen Versammlung 1948/49 zunächst mehrfach scheiterte. Praktisch im Alleingang schaffte sie es, die große Zahl der „Väter des Grundgesetzes“ in die Knie zu zwingen und für uns alle mit dem oben zitierten Satz die Basis für die bis heute andauernden Gleichstellungsbestrebungen und -entwicklungen zu schaffen.

 

Ursprünglich sollte aus der Weimarer Verfassung der Satz “Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten” übernommen werden. Elisabeth Selbert erkannte jedoch hellsichtig, dass nicht nur das Wort „grundsätzlich“ Ausnahmen von der Regel ermöglicht hätte, sondern dass auch das noch aus dem Jahr 1896 – ihrem eigenen Geburtsjahr – stammende frauenfeindliche Ehe- und Familienrecht vollkommen unberührt geblieben wäre. Dagegen waren in den 1890er Jahren schon die Frauenrechtlerinnen der ersten Stunde wie Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann vergebens Sturm gelaufen.

 

Elisabeth Selbert bekannte später: „Ich wollte die Gleichstellung als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber, im Gegensatz zur Weimarer Verfassung, verstanden wissen.“ Bevor es jedoch soweit war, musste sie alle Hebel in Bewegung setzen, denn ihr erster im November 1948 von Frida Nadig eingebrachter Änderungsantrag wurde klar abgelehnt. Auch die große Männermehrheit in der Parlamentarischen Versammlung hatte erkannt, dass der Satz zwar „ziemlich harmlos“ klang, aber "unabsehbare sozialpolitische Folgen" haben würde3. Genau das war Elisabeth Selberts Ziel.

 

Und um dieses Ziel durchzusetzen, organisierte sie sich den erforderlichen Widerstand selbst. Sie reiste von Stadt zu Stadt, von Versammlung zu Versammlung und warb für ihre Idee „wie ein Wanderprediger4. Die Frauenorganisationen und die Presse kamen ihr zu Hilfe und sie brachte „waschkörbeweise Eingaben, Protestschreiben und Solidaritätsadressen5 von ihrer Reise mit zurück. Im Zweiten Weltkrieg hatten die Frauen „ihre Frau gestanden“ und wollten sich nun nicht mehr verdrängen lassen. Viele Männer waren gefallen oder noch in Kriegsgefangenschaft und auf 1000 Männer kamen 1263 Frauen.

 

Diesem Druck müssen sich schließlich auch die Männer der Parlamentarischen Versammlung beugen. Am 18. Januar 1949 steht ihr Antrag zum vierten Mal auf der Tagesordnung des zuständigen Hauptausschusses und wird angenommen – EINSTIMMIG.

 

Es stimmt also doch: „Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist“.

 

Leider blieb die Zeit danach immer wieder stehen. Zwar machte Elisabeth Selberts Gleichberechtigungsgrundsatz die meisten familienrechtlichen Bestimmungen des BGB zu verfassungswidrigen Klagegründen, aber es dauerte Jahrzehnte, bis wirkliche Gleichberechtigung erreichte wurde. Von echter Gleichstellung träumen wir noch heute.

 

 

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

 

 

 


1 Zitiert nach Luise F. Pusch in „fembio – Frauenbiographieforschung“ http://www.fembio.org/biographie.php/frau/ biographie/elisabeth-selbert/
2 BMFSFJ „Mütter des Grundgesetzes“ http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste, did=129440.html
3 Zitiert nach „Emma“ Online Archiv http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2009/emma-das-heft-2009-3/mutter-des-grundgesetzes-2009-3/
4 a.a.O.
5 a.a.O.

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