Dienstag, 22. Mai 2012

Blog zum Brennpunkt Gleichstellungsrecht

Blog rund um das Thema Gleichstellungsrecht

07.05.2012

Blog rund um das Thema Gleichstellungsrecht


Kristin Rose-Möhring ist Gleichstellungsbeauftragte im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Außerdem ist sie Mitherausgeberin der Fachzeitschrift „GiP - Gleichstellung in der Praxis“. In diesem Blog schreibt sie nicht nur über rechtliche Themen, sondern auch über die Rolle und das Selbstverständnis einer Gleichstellungsbeauftragten, über Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerken und vieles mehr.
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Kristin Rose-Möhring | 12.12.2011

Frustrationstoleranz

Vor einiger Zeit war an dieser Stelle von Mut als einer der notwendigen, hervorragenden und am meisten gewünschten Fähigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten die Rede (siehe Blogbeitrag „Mut“ vom 14.2.2011). Ohne ihn kommt eine Gleichstellungsbeauftragte, zumal in ihrer Position als Einzelkämpferin kaum aus. Aber auch eine weitere Kompetenz darf nicht fehlen: Frustrationstoleranz.

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

Frustration liegt im Alltag einer Gleichstellungsbeauftragten näher als sichtbarer Erfolg. Es ist quasi ihr täglich Brot und ihr „Dienstherr“ (siehe Blogbeitrag Von „Dienstherrn“ und „Arbeitgebern“ vom 24.10.2011) gibt ihr davon wenn nicht täglich, so doch reichlich. Wie heißt es in der Bibel? „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen“. Die Gleichstellungsbeauftragte tut’s. Ihr Brot ist hart, zäh und altbacken.

 

Altbacken vor allem, weil sie immer wieder hinter den Beteiligungen, sprich der frühzeitigen und umfassenden Information herrennen muss. Altbacken auch, weil immer noch die Seilschaften in den old oder auch young boys’ networks funktionieren, wenn es um die Nachbesetzung von Führungspositionen geht. Altbacken schließlich mit Blick auf die Probleme der Kolleginnen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Benachteiligung von meist weiblichen Teilzeit-Kräften und die Doppel- und Dreifachbelastung von Frauen durch Kinder und Pflegeaufgaben.

 

Gleichzeitig ist die Gleichstellungsbeauftragte nach dem BGleiG aber auch Teil eben jener Personalverwaltung, mit der sie um die obengenannten Themen ringt und in der sie ihre Aufgabe als Controllerin der Gleichstellung wahrnehmen soll. Sie ist eine Art Innenrevision für die Ziele des BGleiG und damit per se als Nestbeschmutzerin verdächtig. Von der Trennung von Amt und Person – hie Kollegin, da Gleichstellungsbeauftragte – kann sie nur träumen.

 

Da braucht sie zusätzlich zur Frustrationstoleranz auch noch eine Menge „Ambiguitätstoleranz“ – so heutzutage schon in manchen Stellenausschreibugen gefordert –, d.h. die Fähigkeit, Spannung auszuhalten und damit umzugehen.

 

Bei so viel Input unsererseits wäre etwas Gleichstellungs(beauftragten)toleranz unserer Verhandlungspartner ganz wünschenswert. Was meinen Sie?

 
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring

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Dr. Torsten von Roetteken

Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG

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