Gesetzgebung zum Thema Gleichstellungsrecht
20.12.2011 | Gesetzgebung
Bundestag beschließt Gesetz für Frauenhilfetelefon
Der Bundestag hat am 1. Dezember 2011 in zweiter und dritter Lesung einstimmig den von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegten Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen.
Bundestag beschließt Gesetz für Frauenhilfetelefon
Ziel des Frauenhilfetelefons ist es, von Gewalt betroffenen Frauen eine Erste-Hilfe-Nummer zur Verfügung zu stellen und damit das bestehende Netz aus Frauenhäusern und Beratungsstellen zu ergänzen.
Das Telefon soll neben den betroffenen Frauen auch Menschen aus deren sozialen Umfeld und Personen zur Verfügung stehen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Gewaltbetroffenen zu tun haben. Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer werden qualifizierte Beraterinnen kostenlos, vertraulich und bei Bedarf mehrsprachig Beratung anbieten und an Anlaufstellen vor Ort weitervermitteln.
Das Hilfetelefon wird auf der Grundlage des im Bundestag beschlossenen Gesetzes aufgebaut. Im Laufe des Jahres 2012 sollen die Beraterinnen eingestellt und eine Datenbank als Grundlage für die Weitervermittlung der Frauen zu den Beratungsstellen und Frauenhäusern vor Ort aufgebaut werden. Zudem soll eine Öffentlichkeitskampagne gestartet werden. Die Freischaltung ist für Ende 2012 geplant.
Weitere Informationen zum bundesweiten Frauenhilfetelefon gibt es hier:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen.html

