Gesetzgebung zum Thema Gleichstellungsrecht
07.11.2011 | Gesetzgebung
djb begrüßt die Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Am 4. November 2011 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt.
djb begrüßt die Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Da das Gesetz nur einen Teil der Berufe erfasst, fordert der Deutsche Juristinnenbund (djb) die Länder auf, vergleichbare Gesetze für ihren Zuständigkeitsbereich zu erlassen. Dies betrifft vor allem den Bildungs-, Erziehungs- und Sozialsektor, in dem besonders viele Frauen mit ausländischen Bildungsabschlüssen vertreten sind. Im Interesse der betroffenen Menschen ist darauf zu achten, dass Bund und Länder sowie die
Bundesländer untereinander die Anerkennungsverfahren aufeinander abstimmen.
Das zentrale Anliegen des Gesetzes muss sein, den in Deutschland lebenden Migrant/inn/en den Zugang zum Arbeitsmarkt mit ihrer Berufsqualifikation zu erschließen. Ob dies wirklich gelingt, ist nach Auffassung des djb
zweifelhaft, weil die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen nach wie vor von sehr verschiedenen Ämtern geprüft wird. Das Gesetz wird daher für die Migrant/inn/en die erhofften Verbesserungen nur dann bringen, wenn zusätzlich ein koordiniertes Verfahren eingeführt sowie ein Anspruch auf Beratung und
Nachschulungsmöglichkeiten gewährt werden.
Für die Anerkennung von akademischen medizinischen Abschlüssen, die außerhalb der EU/EWR/Schweiz erworben wurden, bringt das Gesetz keine Erleichterung. Hier besteht ebenfalls dringender Nachbesserungsbedarf.
Weitere Informationen:
Quelle: Pressemitteilung des djb vom 7.11.2011
http://www.djb.de/Kom/K5/st11-06/

