Dienstag, 22. Mai 2012

News zum Thema Kindergeldrecht

05.05.2011 | Newsbeitrag

Bundesfreiwilligendienst startet ab 1. Juli – Auch Anspruch auf Kindergeld für Freiwillige


Der Bundesfreiwilligendienst wird zum 1. Juli 2011 eingeführt. Das entsprechende Gesetz ist am 2. 5.2011 in Kraft getreten. Erste Einzelheiten zum Gesetzesvollzug sind bereits beschlossen worden.
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Bundesfreiwilligendienst startet ab 1. Juli – Auch Anspruch auf Kindergeld für Freiwillige

Grundsatz

 

Zukünftig soll möglichst vielen Menschen die Möglichkeit für bürgerschaftliches Engagement gegeben werden. Der Bundesfreiwilligendienst steht Frauen und Männern jeden Alters offen. Die Einsatzbereiche sollen auf Sport, Integration, Kultur und Bildung und den Zivil- und Katastrophenschutz erweitert werden.

 

Durchführung des Gesetzes

 

Der Bundesfreiwilligendienst wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in enger Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Trägern und Einsatzstellen durchgeführt. Das Bundesamt hat am 3.5.2011 seine Arbeit aufgenommen und ist aus dem früheren Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) hervorgegangen.

Mit der Umbenennung des BAZ in das BAFzA sind auch weit reichende Änderungen der Aufgaben verknüpft. Ab dem 1. Juli beginnt der Bundesfreiwilligendienst, für den das Amt die gesetzliche Zuständigkeit hat. Bis zum 31. Dezember betreut das Bundesamt noch die Durchführung des auslaufenden Zivildienstes. Als weitere Aufgabe verbleibt zudem die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern.

 

Zu den weiteren Aufgaben zählen die Abwicklung von verschiedenen Programmen des Europäischen Sozialfonds sowie Unterstützungsleistungen bei Programmen aus dem Bereich „Alter und Pflege“. Beim Bundesamt angesiedelt sind zudem die Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung, die Regiestelle des Bundesprogramms „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“ und die Bundesservicestelle „Aktion zusammen wachsen / Mehrgenerationenhäuser“.

 

Quelle: Presseerklärung vom 4.5.2011 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

 

Kindergeld für Teilnehmer am freiwilligen Dienst

Die Nachrichtenagentur dpa teilt Folgendes ergänzend mit:

Die rund 35 000 Freiwilligen, die den Wegfall des Zivildienstes in Deutschland pro Jahr ausgleichen sollen, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Eine entsprechende Einigung mit dem Bundesfinanzministerium bestätigte das Familienministerium. Der Kindergeldanspruch galt bisher nur im Freiwilligen Sozialen und Freiwilligen Ökologischen Jahr.

Bei der Obergrenze für das Taschengeld sei bereits beschlossen worden, dass es einen einheitlichen Höchstsatz geben soll. „Kein Freiwilliger und keine Freiwillige wird benachteiligt – es gibt also keine Freiwilligen 1. und 2. Klasse“, hieß es. Sie könnten wählen, ohne ihre Entscheidung vom Kindergeld oder der Höhe des Taschengelds abhängig zu machen. Das Ministerium zeigte sich optimistisch, das Ziel von 35 000 Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst zu erreichen.

 

 

B. Faber

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