Dienstag, 22. Mai 2012

Rechtsprechung zum Thema Kindergeldrecht

18.03.2010 | Rechtsprechung

Kindergeld auch bei Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat


Einen Anspruch auf Kindergeld steht dem Vater auch dann zu, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Nach einer Entscheidung Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 18.12.2009, Az. 3 K 3986/08 Kg) besteht die Anspruchs-berechtigung fort, soweit er aufgrund einer Elternzeit in der inländischen Arbeitslosen-und Rentenversicherung versichert sei. Der Kindergeldanspruch des Vaters bestehe, auch wenn die Mutter im Ausland einen Anspruch auf Kindergeld habe. SaS - 18.03.2010
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Kindergeld auch bei Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat

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