Rechtsprechung zum Thema Kindergeldrecht
19.03.2010 | Rechtsprechung
Ortszuschlag für Stiefkinder in eingetragener Lebenspartnerschaft
Der Anspruch auf den kinderbezogenen Bestandteil im Ortszuschlag besteht auch im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so das Urteil des BAG vom 18. März 2010 (6 AZR 434/07).
Ortszuschlag für Stiefkinder in eingetragener Lebenspartnerschaft
In ihrer Entscheidung sprechen die Richter den Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil auch einer nach dem Tarifrecht Angestellten des öffentlichen Dienstes zu, die die Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin in ihren Haushalt aufnimmt.
Seit ihrer Überleitung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zum
1. November 2006 hat die Klägerin Anspruch auf die diesen Entgeltbestandteil sichernde Besitzstandszulage.
Sachverhalt
Die Klägerin ist als Lehrerin beim beklagten Freistaat Sachsen beschäftigt.
Seit dem 3. Juni 2005 hat sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet.
Im gemeinsamen Haushalt wohnen auch die beiden leiblichen Kinder der Lebenspartnerin der Klägerin.
Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin den kinderbezogenen Bestandteil des Ortszuschlags von 167,56 Euro brutto monatlich für die Zeit seit ihrer Verpartnerung.
Entscheidung
Aus diesem Grund hatte die Klage wie in den Vorinstanzen vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg.
SaS - 19.03.2010

