Dienstag, 22. Mai 2012

News zum Thema Kindergeldrecht

19.05.2011 | Newsbeitrag

Steuervereinfachungsgesetz 2011 – Auswirkungen für die Familienkasse


Es ist geplant, mit dem Steuervereinfachungsgesetz insbesondere an zwei Stellen Veränderungen am Einkommensteuergesetz vorzunehmen, die wesentlich für die Entscheidungen der Familienkassen über den Anspruch auf Kindergeld sind.
Social Media Toolbar Social
Social Media Toolbar Print
Social Media Toolbar Mail
1 Bewertung

Steuervereinfachungsgesetz 2011 – Auswirkungen für die Familienkasse

Es ist geplant, mit dem Steuervereinfachungsgesetz insbesondere an zwei Stellen Veränderungen am Einkommensteuergesetz vorzunehmen, die wesentlich für die Entscheidungen der Familienkassen über den Anspruch auf Kindergeld sind.

 

Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

Hierbei geht es zum einen um die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages nach § 9a Satz 1 Nr. 1 Bst. a) von 920 € auf 1000 €.
Diese Anhebung soll bereits für das Jahr 2011 gelten und wird sich damit gegebenenfalls auch auf bereits getroffene Entscheidungen über den Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder auswirken.

Wegfall des Jahresgrenzbetrages der Einkünfte und Bezüge

Zum anderen ist ein Wegfall des Jahresgrenzbetrages der Einkünfte und Bezüge von derzeit
8004 € geplant.
Es ist vorgesehen, an die Stelle dieses Grenzbetrages für Kinder in einem Berücksichtigungs- tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG - das sind Kinder in Berufsausbildung, auf Ausbildungsplatzsuche, in einer Übergangszeit und während der Ableistung eines Freiwilligendienstes - die Regelung treten zu lassen, dass nach einer abgeschlossenen Erstausbildung der weitere Kindergeldanspruch davon abhängt, dass keine mehr als geringfügige oder mehr als zwanzig Stunden wöchentlich umfassende Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Ein Änderungswunsch des Bundesrats sieht vor, dass für Kinder ohne Ausbildungsplatz auch ohne abgeschlossene Erstausbildung Erwerbstätigkeiten von mehr als dem genannten Umfang zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen.

Am 8.7.2011 soll der Bundesrat abschließend über den Gesetzentwurf beraten.

Über unser Infotelegramm und zu gegebener Zeit durch umfangreiche Erläuterungen in dem Werk "Kindergeldrecht im öffentlichen Dienst" auf dem Laufenden.

Beitrag jetzt bewerten:


Social Media Toolbar Social
Social Media Toolbar Print
Social Media Toolbar Mail