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21.11.2011 | Gesetzgebung
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Am 4.11.2011 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) zugestimmt.
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Ziel des Gesetzes ist es, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern. Angesichts der demographischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels in Deutschland müssen alle im Inland vorhandenen Qualifikati-onspotenziale künftig besser genutzt und im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen gezielter für den deutschen Arbeitsmarkt aktiviert werden. Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben. Diese können sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft nicht angemessen nutzen, weil Bewertungsverfahren und Bewer-tungsmaßstäbe fehlen.
Durch die Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen, die zum 01. März 2012 in Kraft treten soll, stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Fällt diese positiv aus, werden auslän-dische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK- oder Gesellenprüfung. Außerdem wird in vielen Berufen, etwa bei Ärzten, die Kopplung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft - eine Regelung, die noch aus dem Jahr 1935 stammte. Neu ist auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird eine zentrale Hotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeführt. Dort erhält jeder eine telefonische Erstberatung. Die Hotline wird aktiviert, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
"Dieses Gesetz ist ein Meilenstein", sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und For-schung. "Es zeigt Menschen mit ausländischen Abschlüssen, dass wir ihnen Respekt für ihre Lebens-leistung zollen und dass ihre Qualifikationen in Deutschland gebraucht und wertgeschätzt werden", so die Ministerin weiter. "Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine echte Integration."
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Am 4.11.2011 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist die bessere Verwertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im deutschen Arbeitsmarkt, die Förderung qualifikationsnaher Beschäftigung, die Sicherung des Fachkräfteangebots sowie Verbesserung der Integration von Migranten.Ziel des Gesetzes ist es, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern. Angesichts der demographischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels in Deutschland müssen alle im Inland vorhandenen Qualifikati-onspotenziale künftig besser genutzt und im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen gezielter für den deutschen Arbeitsmarkt aktiviert werden. Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben. Diese können sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft nicht angemessen nutzen, weil Bewertungsverfahren und Bewer-tungsmaßstäbe fehlen.
Durch die Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen, die zum 01. März 2012 in Kraft treten soll, stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Fällt diese positiv aus, werden auslän-dische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK- oder Gesellenprüfung. Außerdem wird in vielen Berufen, etwa bei Ärzten, die Kopplung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft - eine Regelung, die noch aus dem Jahr 1935 stammte. Neu ist auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird eine zentrale Hotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeführt. Dort erhält jeder eine telefonische Erstberatung. Die Hotline wird aktiviert, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
"Dieses Gesetz ist ein Meilenstein", sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und For-schung. "Es zeigt Menschen mit ausländischen Abschlüssen, dass wir ihnen Respekt für ihre Lebens-leistung zollen und dass ihre Qualifikationen in Deutschland gebraucht und wertgeschätzt werden", so die Ministerin weiter. "Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine echte Integration."
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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