Dienstag, 22. Mai 2012

Gesetzgebung zum Thema Lohnbüro

20.10.2011 | Gesetzgebung

ELENA - Gesetz zur Abschaffung


Nunmehr kommt Bewegung in die Abschaffung von ELENA. Das "Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes" (was eigentlich absolut nichts mit ELENA zu tun hat) wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am 28.9.2011 um die Artikel 3 bis 11 erweitert.
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ELENA - Gesetz zur Abschaffung

Artikel 3 - Änderung des ELENA-Verfahrensgesetzes:

 

Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 9, die Artikel 3, 4, 9 Nummer 1, Artikel 10 Nummer 2 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 2 und 3 des ELENA-Verfahrensgesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 634) werden aufgehoben.

 

Artikel 4 bis 11 sind Folgeänderungen, die den Rechtsstand vor ELENA wieder herstellen. Durch das "Anhängen" an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren wird die Vorlage beim Normenkontrollrat eingespart und das Gesetz kann schneller verabschiedet werden. Allerdings ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens offen, da die Artikel 3 bis 11 am Tag nach der Verkündigung in Kraft treten.

 

Interessant sind vor allem die Begründungen, die seitens der Mitglieder der Regierungskoalition genannt werden. So liegt der Stopp von ELENA vor allem an den hohen Kosten für die qualifizierte Signatur, die zu Beginn mit 10 Euro berechnet wurde, lt. Gutachten des Normenkontrollrates aus dem Jahr 2010 mindestens 25 Euro für drei Jahre betragen. Hinzu kämen die Kosten für die Signaturkarten und technische Infrastruktur.

 

Der ursprünglich in Erwägung gezogene neue Personalausweis ist auch keine Lösung, da durch die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren erst im Jahr 2020 mit einer flächendeckenden Ausbreitung zu rechnen wäre. Das für das ELENA-Verfahren vorgeschriebene Sicherheitsniveau konnte mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Datenschutzanforderungen bei der Massenspeicherung von persönlichen Daten nicht abgesenkt werden. Mit dem Gesetz wird die Rechtslage wiederhergestellt, die vor der Einführung des ELENA-Verfahrens bestanden hat. Die Arbeitgeber werden von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet. Die bisher gespeicherten Daten sind unverzüglich zu löschen.

 

Zu den weiteren Aussichten ist in dem Antrag des Ausschusses vermerkt:

Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Hierzu wird die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehenden technischen Ressourcen des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können. Dabei sollen keine Lösungsansätze verfolgt werden, die eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren vorsehen.

 

Die Oppositionsparteien kritisierten die Art und Weise wie ELENA gestoppt wird. Das Einbringen in ein bestehendes Gesetz, welches bereits vom Normenkontrollrat bearbeitet wurde, wird als fragwürdig bezeichnet. Ein Antrag auf die Einbindung des Normenkontrollrates wurde allerdings von den Koalitionsparteien abgelehnt.

 

Alexander Enderes, Berater Entgeltabrechnung, Darmstadt

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