Dienstag, 22. Mai 2012

Fachbeiträge zum Thema Lohnbüro

08.12.2011 | Fachbeitrag

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)


Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012, Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem 1. Januar 2013
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Der im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und der erstmalige Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich und wird in einem späteren BMF-Schreiben bestimmt. Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. November 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf elek-tronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich.


Durch diese Verzögerung besteht der Übergangszeitraum nach § 52b Absatz 1 EStG im Kalenderjahr 2012 fort. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem Kalenderjahr 2012 die folgenden Regelungen zu beachten:

 

Inhaltsübersicht


I. Grundsätze

  1. Lohnsteuerkarte 2010, Ersatzbescheinigung
  2. Andere Nachweise

II. Arbeitnehmer

  1. Nachweis der Lohnsteuerabzugsmerkmale für das Kalenderjahr 2012 (Vereinfachungsregelung)
  2. Arbeitgeberwechsel
  3. Anzeigepflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Finanzamt
  4. Ersatzbescheinigung 2012
  5. Vereinfachungsregelung für Auszubildende
  6. Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung/Veranlagungspflicht

III. Ermäßigungsverfahren für das Kalenderjahr 2013

  1. Grundsätze
  2. Einzelfälle der erneuten Beantragung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen

IV. Arbeitgeber



V. Im Inland nicht meldepflichtige Arbeitnehmer



VI. Einführung des elektronischen Abrufverfahrens ab dem 1. Januar 2013

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