Gesetzgebung zum Thema Lohnbüro
09.01.2012 | Gesetzgebung
Kabinett beschließt Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression vorgelegt. Damit wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011 umgesetzt, die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten. Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro pro Jahr. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte:
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Kabinett beschließt Gesetz zum Abbau der kalten Progression
- Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 Euro angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert.
- Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
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Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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