News zum Thema Lohnbüro
20.12.2011 | Newsbeitrag
Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mahlzeiten ab 2012
Mit Schreiben vom 15.Dezember 2011 hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Werte bekannt gegeben:
Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mahlzeiten ab 2012
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) zu bewerten. Darüber hinaus wird es nicht beanstandet, wenn auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter den Voraussetzungen von R 8.1 Absatz 8 Nummer 2 LStR mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2012 sind - teilweise - durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I Seite 2453) festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2012 gewährt werden,
a) für ein Mittag- oder Abendessen 2,87 Euro,
b) für ein Frühstück 1,57 Euro.
Im Übrigen wird auf R 8.1 Absatz 7 und 8 LStR hingewiesen.

