Rechtsprechung zum Thema Lohnbüro
06.09.2011 | Rechtsprechung
Pauschaler Kilometersatz bei Dienstreisen
Gemäß einer Information der OFD Münster liegt seit dem 20.6.2011 bei dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsklage bezüglich der steuerlichen Anwendung der Entfernungspauschale.
Pauschaler Kilometersatz bei Dienstreisen
Gemäß den Lohnsteuerrichtlinien kann ein pauschaler Kilometersatz für Auswärtstätigkeiten in Ansatz gebracht werden. Die Höhe des Pauschalsatzes kann vom BMF in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz bestimmt werden. Aufgrund eines BMF-Schreibens vom 20.8.2001 (IV C 5 - S 2353 - 312/01, BStBl. 2001 I, S. 541) gilt ein Betrag von 0,30 Euro bei der Nutzung des eigenen Pkw.
Bei der Verfassungsbeschwerde geht es vor allem um die Ungleichbehandlung zwischen "normalen" Arbeitnehmern und Angestellten im öffentlichen Dienst. Normale Arbeitnehmer erhalten aufgrund des o.g. Schreibens eine Pauschale von 0,30 Euro/km, während Angestellte im öffentlichen Dienst eine Pauschale von 0,35 Euro/km erhalten. Dies ist aufgrund der Landesreisekostengesetze möglich.
Die OFD Münster hat in der o.g. Info darauf hingewiesen, dass eingehende Einsprüche "ruhend" gestellt werden müssen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn sich der Einspruch auf die Verfassungsbeschwerde bezieht. Der bloße Ansatz einer höheren Entfernungspauschale führt nicht automatisch zu einem ruhenden Verfahren.
Quelle: OFD Münster, Kurzinfo Einkommensteuer 20/2011 v. 20.7.2011

