Gesetzgebung zum Thema Lohnbüro
09.09.2011 | Gesetzgebung
von der Leyen startet "Regierungsdialog Rente"
Das Arbeitsministerium sagt der Altersarmut den Kampf an: Im Dialog mit Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft sollen Konzepte gegen die drohende Altersarmut entwickelt werden. Das Ministerium bringt dabei eigene Ideen und Vorschläge ein.
von der Leyen startet "Regierungsdialog Rente"
Stichwort: Zuschussrente
Hierzu heißt es aus dem Ministerium:
"Es muss einen Unterschied machen, ob jemand Beiträge gezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Die Zuschussrente stellt deshalb Menschen besser, die wenig verdient, aber lang gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt haben. Die Zuschussrente honoriert die Lebensleistung von Menschen im Niedriglohnbereich. Sie motiviert zugleich zur ergänzenden Altersvorsorge. Denn sie gibt die Sicherheit, im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Die Zuschussrente ist ein garantiertes monatliches Alterseinkommen von 850 Euro."
Die Zuschuss-Rente
- startet mit erleichterten Zugangsbedingungen, um möglichst vielen Rentennahen Jahrgängen Zugang zur neuen Leistung zu ermöglichen. In den ersten zehn Jahren reichen für den Zugang zur Zuschussrente 40 Versicherungsjahre (mit angerechnet werden können: Beschäftigung, Schulbildung ab Alter 17, Ausbildung, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft), 30 Beitragsjahre (angerechnet werden Beschäftigung, Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) und zum Start (2013-2017) 5 Jahre zusätzlicher Vorsorge.
- Danach gilt: Anspruch auf Zuschuss-Rente hat, wer mindestens 45 Jahre im System der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem anderen vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem versichert war (Versicherungszeiten) und innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung oder Zeiten der Kindererziehung oder Pflege nachweist (Beitragszeiten). Damit werden die Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr bzw. die Pflege von Angehörigen aufgewertet und der Erwerbsarbeit gleichgestellt. Deshalb werden rund ¾ der Berechtigten der Zuschuss-Rente Frauen sein.
- Die Anforderungen für die zusätzliche Altersvorsorge werden schrittweise erhöht: Ab 2018 (6 Jahre) wird gleitend jedes Jahr 1 weiteres Jahr zusätzlicher Altersvorsorge vorausgesetzt (z.B. 2020 8 Jahre, 2030 18 Jahre, etc.). Das heißt, erst im Endausbau (2047) müssen Bezieher der Zuschussrente mindestens 35 Jahre zusätzlich privat (Riester-Rente) oder betrieblich vorgesorgt haben.
Stichwort: verbesserte Erwerbsminderungsrente
Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, wird aktuell so gestellt, als habe er bis 60 gearbeitet. Die Differenz zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und Alter 60 ist "Zurechnungszeit". Diese Zurechnungszeit soll stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben werden. Erwerbsgeminderte bekommen dann langfristig ein Rente, als hätten sie noch bis 62 mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten Einkommen weiter gearbeitet. Die Verlängerung soll parallel zur Rente mit 67 stufenweise erfolgen. Profitieren werden davon langfristig alle Rentenzugänge in die Erwerbsminderungsrente im Alter von unter 62 Jahren.
Stichwort Kombirente
Bei vorzeitigem Rentenbezug gelten aktuell starre monatliche Hinzuverdienstgrenzen. Auch geringes Überschreiten der Grenzen führt zu stark geminderten Rentenzahlungen. Deshalb entscheiden sich zu wenige Menschen, zumindest teilweise weiterzuarbeiten. Die Kombirente ermöglicht und erleichtert einen längeren Verbleib im Erwerbsleben. Denn Teilzeitarbeit und Rente können flexibel kombiniert werden. Dies kommt auch Menschen in stark belastenden Berufen entgegen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze voll arbeiten wollen oder können.
Die Kombirente erlaubt ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst in der Höhe des zuletzt erzielten Einkommens. Die Grenze, innerhalb derer Rente und Hinzuverdienst in freier Gewichtung miteinander verbunden werden können, ist damit individuell. Durch eine jahresdurchschnittliche Betrachtungsweise wird das Verfahren einfacher. Ab Alter 65 bzw. langfristig 67 kann wie bisher unbeschränkt hinzuverdienen.
Die Kombirente gibt den Tarifpartnern Raum für konkrete tarifvertragliche Ausgestaltungen, die ein flexibleres Arbeiten bis zur steigenden Regelaltersgrenze ermöglichen.
Quelle: BMAS online
Einschätzung der Dialogpartner
Die Umsetzung der Vorschläge wird kritisch gesehen. Sollte die Zuschussrente aus Steuermitteln finanziert werden, steht der derzeitige Sparzwang der Bundesregierung dem Vorhaben entgegen. Die Anhebung der sog. Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente geht für Experten in die richtige Richtung, die Umsetzung bis 2029 halten sie aber für zu langsam.

