Gesetzgebung zum Thema Personalvertretungsrecht
10.01.2012 | Gesetzgebung
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz wurde geändert
Änderung des Bayerischen Personalvertretunggesetz wurden Ende Dezember beschlossen.
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Das Bayerische Personalvertretungsgesetz wurde geändert
Kurz vor Weihnachten wurde das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern im Landtag in zweiter Lesung gebilligt. Dadurch wurde auch das Personalvertretungsgesetz geändert.
Die Fassung mit den letzten berücksichtigten Änderungen durch § 34 G v. 20.12.2011, 689 können Sie hier nachlesen.
Informationen dazu und über alle Änderungen des Dienstrechts in Bayern finden Sie auch auf der Internetseite www.dienstrecht.bayern.de vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen.
Die aktuellen Änderungen werden bereits in der 21. Auflage der Broschüre „ Das Bayerische Personalvertretungsgesetzt mit Wahlordnung“ berücksichtigt. Diese erscheint Ende Februar.
Claudia Ehrenfeuchter, Text und Recht
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