Dienstag, 22. Mai 2012

Gesetzgebung zum Thema Personalvertretungsrecht

10.01.2012 | Gesetzgebung

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz wurde geändert


Änderung des Bayerischen Personalvertretunggesetz wurden Ende Dezember beschlossen.
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Das Bayerische Personalvertretungsgesetz wurde geändert

Kurz vor Weihnachten wurde das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern im Landtag in zweiter Lesung gebilligt. Dadurch wurde auch das Personalvertretungsgesetz geändert.

 

Die Fassung mit den letzten berücksichtigten Änderungen durch § 34 G v. 20.12.2011, 689 können Sie hier nachlesen.

 

Informationen dazu und über alle Änderungen des Dienstrechts in Bayern finden Sie auch auf der Internetseite  www.dienstrecht.bayern.de vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen.

 

Die aktuellen Änderungen werden bereits  in der 21. Auflage der Broschüre „ Das Bayerische Personalvertretungsgesetzt mit Wahlordnung“  berücksichtigt. Diese erscheint Ende Februar.

 

Claudia Ehrenfeuchter, Text und Recht

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