Fachbeiträge zum Thema Personalvertretungsrecht
07.09.2011 | Fachbeitrag
Der Bundesfreiwilligendienst für Einsatzstellen und Träger
Der Zivildienst ist Vergangenheit, die Zukunft ist der Bundesfreiwilligendienst Wer kann Bundesfreiwillige einstellen, wofür und wie.
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Der Bundesfreiwilligendienst für Einsatzstellen und Träger
Das ist der neue Bundesfreiwilligendienst- Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen.
- Wie in den Jugendfreiwilligendiensten dauert der Einsatz in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate.
- Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
- Wie der Zivildienst ist auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral. Jeder einzelne Platz wird darauf überprüft, dass keine reguläre Arbeitskraft verdrängt oder ersetzt wird, sondern allein unterstützende Tätigkeiten ausgeführt werden.
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Die Eltern erhalten Kindergeld. Es gibt keinen Unterschied zwischen Bundesfreiwilligendienst und FSJ/FÖJ (Freiwilliges Soziales Jahr/ Freiwilliges ökologisches Jahr).
- Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze. Es wird wie im FSJ/FÖJ nicht vorgegeben, sondern frei mit den Trägern vereinbart.
Der Bundesfreiwilligendienst bietet eine große Spannbreite von Tätigkeiten. Der Bundesfreiwilligendienst wird in den bisher von Zivis besetzten Plätzen und Bereichen geleistet. Zudem wurden die Einsatzbereiche erweitert. Die Einsatzbereich sind vielfältig:
- Soziales ( Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
- Umwelt- und Naturschutz
- Sport und Bildung
- Integration
- Kultur- und Denkmalpflege
- Zivil- und Katastrophenschutz
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